Seitenanfang:

Link zum InhaltLink zum MenüLink zur Suche

Inhalt:

Rubrik: Lesen statt Hören
25. August 2002

5 Jahre Antidiskrimininierungs-Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen

von Gerhard Wagner

Zuhörerin: Zu den Kommissariaten noch: Da gibt es zwar überall eine Glocke, aber das Hinkommen ist das Problem! Die Polizei weiß nämlich nicht, wie sie die Glocke montieren soll. Dann hat man ein Strafmandat und soll hinkommen, aber es sind zwei Stufen und es ist eine Glocke. Das ist mir um halb elf Uhr in der Nacht passiert. Und ich hab die Glocke nicht erreicht: Take it easy, so ist es!

Zum Vorhegehenden noch: Etwas, das nicht in den Kommissionen umgesetzt wurde, und das mir Leid tut: Wir haben auch vom Bundeskanzler Klima gefordert, dass alle Wahllokale behindertengerecht umgebaut werden müssen, bzw. nur die ausgesucht werden dürfen, die ebenerdig sind. Darauf wurde aber nicht eingegangen. Ich glaube, dahinter steht die Befürchtung, dass man zu viel um- und ausbauen müsste. Dabei war die Intention lediglich, ebenerdige Lokale, die zugänglich sind, ohne dass sie umgebaut werden müssen, zu forcieren. Aber wir hoffen weiter...

Freak-Radio: Da könnte man gleich aktuell anschließen: Es gab jetzt Anfang August ein Volksbegeheren (Abfangjäger). Und da war genau das gleiche Problem. Es sind nicht alle Lokale zugänglich gewesen.
Es gibt aber auch noch andere Beispiele: Wir haben in Freak-Radio bereits davon berichtet, dass eine Lehramtsstudentin, die nicht sieht und die Universitätslehramtsausbildung machen durfte und im Zuge dessen bereits unterrichtet hat, plötzlich beschieden bekommt, dass sie nicht unterrichten darf und nicht für das Unterrichtspraktikum zugelassen wird, das Voraussetzung für die Anstellung ist.
Als Begründung gab man an, dass sie die Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen könne, obwohl es in Sprachstudien, die sie belegt hat, Teamteaching mit Sprachassistenten gibt. Und vor allem wird auch argumentiert, sie könne schriftliche Arbeiten nicht korrigieren, was aber nicht stimmt, denn im Computerzeitalter geht auch das für blinde Lehrerinnen.
Ganz abgesehen davon verstößt diese österreichische Praxis auch gegen die EU-Sozialcharta, in der es heißt: "Jeder Behinderte hat das Recht auf berufliche Ausbildung sowie auf berufliche und soziale Eingliederung oder Wiedereingliederung ohne Rücksicht auf Ursprung und Art seiner Behinderung"
Was sagen Sie dazu, Herr Dr. Fenzl?

Dr. Fenzl: Die Bestimmung klingt sehr gut, keine Frage, es auch gut, dass es solche Bestimmungen gibt, aber ich glaube, man darf mit diesen Bestimmungen nicht an der Realität vorbei reglementieren. Es ist auch Vorsicht geboten, denn in der Theorie klingen die Dinge oft sehr schön und sehr praktisch, aber in der Praxis, so wird oft übersehen, ist es oft schwierig, die Dinge wirklich umzusetzen.
Ich möchte gerne gerade auf die von Kollegen Krispl bereits besprochene Verfassungserkenntnis eingehen. Ohne dies hier kommentieren zu wollen: Es ist tatsächlich so, dass dies damals auf der Anwendung einer gesetzeswidrigen Interpretation beruht hat. Ich bin neugierig, wann das erste Mal eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kommen wird, wo die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, sprich, eines Gesetzes, welches dem Artikel 7 widerspricht, aufgehoben wird.


Link speichern auf:addthis.comFacebookYiggItMister Wongstumbleupon.comdel.icio.usMa.gnoliaask.comdigg.comTechnoratiYahooMyWeblive.com
Seitenanfang