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Rubrik: Lesen statt Hören
25. August 2002

5 Jahre Antidiskrimininierungs-Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen

von Gerhard Wagner

Der Verfassungsgesetzgeber hat offensichtlich vor fünf Jahren erkannt, dass diese Nichtdiskriminierung in der damals noch gültigen Formulierung nicht dazu geführt hat, dass behinderte Menschen mit nicht behinderten Menschen gleich behandelt worden sind. Daher hat er die Notwendigkeit gesehen, hier eine Klarstellung dessen zu schaffen, dass auch eine Behinderung kein Grund ist, jemanden zu diskriminieren, und hat auch mit dem letzten Halbsatz klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gerade der Bund, die Länderund die Gemeinden, also die Gebietskörperschaften sind, die die behinderten Menschen besonders berücksichtigen müssen.

Freak-Radio: Das heißt also, dass die Republik Österreich auf allen Ebenen von ganz oben bis ganz unten dazu verpflichtet ist. Jetzt ist das ja eine Verfassungsbestimmung. Verfassungsbestimmungen haben Vor- und Nachteile: Können Sie uns vielleicht ausführen, was könnten hier die Vorteile sein - und was die Nachteile?

Dr. Fenzl: Wenn ich die Nachteile aufzählen sollte, so fallen mir deren relativ wenige ein: Der einzige Nachteil einer Verfassungsbestimmung ist der, dass man sich unter Umständen aufgrund der Wichtigkeit der Bestimmung veranlasst sieht, sich auf den Lorbeeren auszuruhen und zu sagen, wir haben jetzt sowieso etwas getan, und danach zu wenig tut, um diese Verfassungsbestimmung auch tatsächlich umzusetzen.

Der Vorteil einer Verfassungsbestimmung ist sicherlich der, dass durch die Verfassungsbestimmung eindeutig ein Signal gesetzt wird, dass ein bestimmtes Verhalten geboten erscheint; und ich glaube nicht, dass durch diese Verfassungsbestimmung sich genau am Tag, als es in Kraft getreten ist, oder kurz danach, viel geändert hat. Ich bin auch heute der Meinung, dass zwar einiges geschehen ist, aber die reale tatsächliche Umsetzung noch sehr lange dauern wird, denn erst aufgrund dieser Verfassungsbestimmung besteht die Notwendigkeit, in einfachen gesetzlichen Bestimmungen diese Verfassungsbestimmung umzusetzen. Wenn man weiß, wie lange die legistische Arbeit an einer Gesetzesnorm dauert, dann kann man sich ungefähr vorstellen, wie lange es dauern wird, bis diese Verfassungsbestimmung tatsächlich lückenlos und allgemein umgesetzt werden wird.

Freak-Radio: Herr Mag. Krispl, diese Verfassungsbestimmung hat ja Folgen gehabt. Ich glaube, es hat einige Gremien gegeben, die sich mit der Durchforstung mit Gesetzen beschäftigt haben. Sie waren in einigen dieser Gremien dabei. Können Sie uns vielleicht sagen, was waren denn die unmittelbaren Folgen dieser Verfassungsbestimmung?

Mag. Krispl: Ich möchte vielleicht noch einen kurzen Schwenk auch zur Entstehung der Verfassung machen, weil ich glaube, dass da zwei sehr wichtige Aspekte zu erwähnen sind: Einerseits wurde die Verfassungsbestimmung damals von allen Fraktionen im Verfassungsausschuss beschlossen.


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