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Rubrik: Lesen statt Hören
25. August 2002

5 Jahre Antidiskrimininierungs-Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen

von Gerhard Wagner

Dann würde ich vorschlagen, dass wir uns einige konkrete Beispiele anschauen, denn es hat sich ja noch nicht in jedem Bereich etwas getan.
Herr Dr. Fenz, Sie haben vorhin auch mit einem Beispiel aufgewartet, das zeigt, dass noch lange nicht alles in Ordnung ist:

Dr. Fenzl: Tatsächlich ist einiges nicht in Ordnung. Die wesentliche Problematik besteht nämlich darin, dass die Betroffenen an bestimmte Dinge gar nicht herankommen, obwohl sie gerade dort in ihrem Fortkommen und in ihrer individuellen Bewegungsfreiheit behindert werden.
Natürlich werden in den einzelnen Gesetzen immer wieder Dinge adaptiert und auch behindertenspezifische Komponenten umgesetzt: Ich erinnere etwa an die Bauordnung, das Veranstaltungsgesetz (das sind landesgesetzliche Bestimmungen). Auch die Wiener Bauordnung beinhaltet detaillierte gesetzliche Bestimmungen über die behinderungsgerechte Ausstattung von Bauwerken und Bauvorhaben. Trotzdem gibt es zum Beispiel in Wien nicht nur ein Komissariat der Bundespolizeidirektion Wien und dieses Polizeikommissariat ist in den letzten zwei Jahren sogar umgebaut und renoviert worden, und trotzdem ist es für einen Rollstuhlfahrer absolut nicht zugänglich!
Meines Erachtens ist dies ein klassischer Fall einer Diskriminierung. Man behilft sich in solchen Fällen der Einfahchheit halber damit, dass man vor dem Kommissariat eine Glocke mit dem Rollstuhlsymbol anbringt und sich dann vorstellt, dass der Behinderte, der auf dem Kommissariat zu tun hat, einfach dort anläutet und den Polizisten herausholt und und dann seine Anliegen dem Polizisten vorträgt...

Freak-Radio: Aber wenn es regnet, dann steht er im wahrsten Sinne des Wortes im Regen.

Dr. Fenzl: Das ist also alles wirklich nicht konsequent umgesetzt und dazu sage ich, der Betroffene hat in solch einem Fall kaum die Möglichkeit, an diese Diskrimnierung tatsächlich heranzukommen und diese auch einzuklagen.

Freak-Radio: Wir haben genau zu dieser Sache eine Meldung aus dem Publikum. Ich bitte darum:

Zuhörer: Ich glaube, es handelt sich um das Kommissariat Döbling, wo ich unlängst zu tun hatte. Ich habe einen Brief geschrieben und die Antwort bekommen, dass das eben in der nächsten Zeit umgebaut werden sollte.
Übrigens funktioniert die Glocke im Kommissariat Döbling nicht. Ich musste einen Passanten bitten.

Freak-Radio: Ich muss dazu sagen, dass eigentlich ein anderes Kommissariat, nämlich das in der Boltzmanngasse gemeint war, aber die Bilder gleichen sich offenbar.
Nur ein Vergleich: In den USA ist es bereits seit dem Jahr 1973 geregelt, dass Dinge, die von der öffentlichen Hand finanziert worden sind, einfach für alle zugänglich sein müssen und niemanden diskriminieren dürfen. Das ist 1973 in Kraft getreten, das sind dann 2003 bereits 30 Jahre, und das war eines der ersten Gesetze in den USA, es gibt aber auch noch wichtige andere. Zu denen kommen wir dann vielleicht später noch.
Es gibt noch eine weitere Meldung aus dem Publikum:


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