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.5 Jahre Antidiskrimininierungs-Verfassungsbestimmung für behinderte Menschen
Das ist schon einmal ein wesentlicher Umstand, dass alle Fraktionen dahinter gestanden sind.
Zweitens ist es nicht passiert, wie es früher öfters üblich war, dass "Behindertenangelegenheiten" in den Sozialausschuss gewandert sind, sondern man hat erstmals erkannt : Eine Nichtdiskriminierung behinderter Menschen ist nichts, was eine Sozialmaterie wäre, sondern dass ist eindeutig Verfassungsrecht, dass dann auch mit Inhalt erfüllt werden muss.
Vielleicht noch zuletzt: Bei den Reden im Nationalrat zur Gesetzesvorlage haben sich alle Redner eindeutig dafür ausgesprochen, dass diese Verfassungsbestimmung jetzt mit Leben erfüllt werden muss. Sprich: Dass also ein Behindertengleichstellungsgesetz zwingend erforderlich ist, um dieses Leben in jene Verfassungsbestimmung hineinzubringen.
Das war auch der Aufhänger für die Interessensvertretungen der behinderten Menschen, um dann diese Bekenntnisse der Politik einzufordern. Es hat sich schon relativ bald das erste Ereignis ergeben: Bereits im Dezember 1997 hat der damalige Bundeskanzler Viktor Klima eine Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eingesetzt, die die Aufgabe hatte, das Bundesrecht nach diskriminierenden Bestimmungen für behinderte Bürger zu durchforsten und Änderungsvorschläge auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe - und das ist ein wesentlicher Punkt - hat zu einem großen Teil auch behinderte Menschen und Experten einbezogen, hat über ein Jahr gearbeitet und im März 1999 einen letztlich sehr umfassenden Katalog an diskriminierenden Bestimmungen vorgelegt - mit Änderungsvorschlägen: Einige dieser Bestimmungen sind mittlerweile auch geändert worden:
Zum Beispiel insbesondere im Bereich des Wahlrechts. Ich möchte erwähnen, dass Menschen, die stationär in Kliniken untergebracht waren, von der Wahl ausgeschlossen wurden, einzig aufgrund der Entscheidung des Abteilungsarztes. Das wurde in der Nationalratsordnung ganz klar als verfassungswidrige Bestimmung erkannt und beseitigt - ebenso auch in der Wiener Gemeindewahlordnung.
Auch dass technische Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler zur Verfügung gestellt werden sollen findet sich jetzt in der Europa-Wahlordnung in der Nationalratswahlordnung und in vielen anderen Landes-Wahlgesetzen.
Freak-Radio: Ich glaube, sogar auch in Arbeiterkammer und ähnlichen Organisationen.
Mag. Krispl: Genau!
Das war der erste massive Schritt in Richtung Umsetzung des verfassungsrechtlichen Staatszieles.
Freak-Radio: Darf ich kurz nachfragen: Sie haben vorhin von einem umfassenden Katalog gesprochen, von dem einiges übernommen worden ist. Was war in diesem Katalog, das nicht übernommen worden ist?
Mag. Krispl: Es ist sehr vieles, das noch nicht übernommen wurde: Das ist es auch, was die Euphorie von uns Betroffenen bremst, weil man in der ersten Phase schon während der Erstellung des Berichts erkennen konnte, nachdem das Demokratiepaket dann abgeschlossen war, dass nur Kleinigkeiten geändert wurden, aber die wichtigen Kernelemente nicht angegangen wurden: