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Anmerkungen zum Interview mit Staatssekretär Dolinschek
Martin Ladstätter (Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte") übt in einigen Punkten Detailkritik an den Wortmeldungen des Staatssekretärs, ausgestrahlt in der Sendung vom 17.4.2004 (Interview mit Pepo Meia und Gerhard Wagner - 1476.orf.at/radiomacher/freakradio050417.mp3 ).
Staatssekretär Dolinschek spricht im Freak-Radio Interview ausführlich zum geplanten Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Einige Dinge sind allerdings eindeutig falsch.
Der Staatssekretär erzählt (05:21 Minuten), dass es eine Übergangsbestimmungen für Umbaumaßnahmen gibt. Bis 1000 Euro, wäre ein Umbau zumutbar, gibt Dolinschek bekannt. Das stimmt nicht und ist, wie vieles in diesem Gesetz, Wunschdenken. Es existiert im vorliegenden Entwurf keine solche Bestimmung. Der Ministerrat hat darüber nur eine Protokollanmerkung (www.gleichstellung.at/ag/texte/MR_8.3.05_Protokollanmerkung.doc ) verfasst, Teil des Gesetzes ist diese Bestimmung nicht und daher so lange nicht anwendbar, bis sie Teil des Gesetzes würde.
Beim wichtigen Instrumentarium der Verbandsklage (08:04 Minuten) behauptet Staatssekretär, dass man nicht zehn Behindertenorganisationen ein Verbandsklagerecht geben kann. "Können" würde man schon, man will es einfach nicht. Zum Vergleich: In Deutschland haben 22 in der Schweiz 12 das Verbandsklagerecht.
Interessant ist der Hinweis von Dolinschek (10:35 Minuten), dass er hofft, die Behindertenorganisationen werden durch Druck im Parlament diesen schwachen Gesetzesentwurf verbessern. Hätte nicht er und sein Vorgänger den Gesetzestext mehrfach verwässert und verwässern lassen, wäre dies nun nicht notwendig.