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Antidiskriminierung - Barrieren per Gesetz abbauen (Teil 3)
Interview mit Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) und Mag. Dietmar Hillbrand (Bundessozialamt). Dritter Teil: Antidiskriminierung
Dr. Hansjörg Hofer: Die Stärken des Gesetzes sehe ich zum einen darin, dass der einzelne Mensch mit Behinderung seine Rechte durchsetzen kann, dass er also selbst Anspruch hat, auf Gleichstellung, auf Nichtdiskriminierung.
Den zweiten Ansatz sehe ich darin, dass wir durch Etappenpläne, durch Verpflichtungen des Bundes und von Verkehrsbetrieben, die sich jeweils in ihrem Bereich Gedanken machen, darüber, wie sie die Barrierefreiheit verbessern können, - dass wir durch diese Vorkehrungen in den Köpfen etwas bewirken können, bewirken wollen und auch bewirkt haben. - Nämlich einen Umdenkprozess einzuleiten: Dieser wird darauf hinzielen, dass mittelfristig Barrieren von vornherein vermieden werden. Und nicht erst rückgebaut werden müssen.
Freak-Radio: Welche Stellen im Gesetz halten Sie für die wichtigsten?
Dr. Hansjörg Hofer: Das Recht des einzelnen, seinen Antidiskriminierungsanspruch, den Anspruch auf Nichtdiskriminierung, notfalls auch gerichtlich geltend zu machen: Per Klage einen Schadensersatz dafür zu verlangen, dass ich diskriminiert werde oder wurde. Das halte ich für deshalb so wichtig - nicht weil ich so viele Verfahren erwarte - es gibt wahrscheinlich nicht viele Verfahren - sondern weil ich das als ein im Hintergrund stehendes Instrument betrachte, mit dem man seinen Wunsch auf Gleichberechtigung, Gleichbehandlung, Gleichstellung untermauern kann.