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.Arbeitsverbot bei Waisenpension?
Die Waisenpension ist nicht sehr hoch. Manche behinderte Arbeitswillige möchten dennoch einen Beruf ergreifen. Doch dann riskieren sie, die Rente auf Dauer zu verlieren und, wenn sie den Arbeitsplatz verlieren, vor dem Nichts zu stehen.
Selbst geringfügige Beschäftigung ist kaum möglich. Und wenn behinderte Menschen arbeiten, dann dürfen sie dafür keinen Cent erhalten, wenn ihnen die Pension bleiben soll. Wir konfrontieren Politiker und Vertreter der Pensionsversicherung mit Betroffenen.
Wer mit Waisenpension arbeiten möchte, hat es nicht einfach: Irmgard Kampas etwa ist Absolventin eines von der Behindertenmilliarde geförderten Journalismuslehrgangs. Da im Journalismus - vor allem im Anfangsstadium - sehr oft ohne fixe Anstellung auf Basis der Selbständigkeit gearbeitet wird, kommt sie in Konflikt mit den Bestimmungen der Waisenpension.
Wenn sie nämlich nur in einem Monat die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, riskiert sie, die Versicherungsberechtigung auf Dauer zu verlieren und sich trotz Behinderung ohne soziale Absicherung wiederzufinden. Dieses Risiko ist vielen Menschen einach zu groß.
"Nur schwarz oder weiß"
Frau Kampas stört vor allem, dass der Gesetzgeber keine Möglichkeiten in den Berufseinstieg geschaffen hat:
"Es gibt nur schwarz oder weiß: Entweder man bekommt die Pension oder man ergreift einen Beruf und lebt davon. Aber dass es langsame Wege in die Berufstätigkeit gibt, dafür gibt es noch immer keine Lösung.
Um berufstätig zu werden, kann man meist nicht heute auf morgen mit einem Vierzigstunden-Beruf beginnen, sondern man braucht Praktika und muss klein anfangen, muss Kontakte knüpfen und so einen Weg finden, um sich hinauf zu arbeiten.
Ich habe eine Lehrerausbildung und darf an öffentlich-rechtlichen Schulen nicht unterrichten, dh. die einzige Möglichkeit wäre auf Honorarbasis in der Erwachsenenbildung, was ich auch anstreben würde.
Auch im Journalismus gibt es für mich interessante Projekte, an denen ich mitarbeiten kann. Arbeite ich jetzt aber für eine befristete Zeit auf Honorarbasis mit, dann riskiere ich, aus dem Pensionsnetz heraus zu fallen. Da ich danach auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hätte, fehlt mir dann jede Existenzsicherung. Genau das ist die Schwierigkeit, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in die Berufstätigkeit erschwert."
Gibt es auch andere Lösungen?
Um arbeitswillige behinderte Menschen finanziell abzusichern, gibt es seit April 2001 in Wien eine neue Regelung der "Dauerleistung" für behinderte Menschen, die (noch) erwerbsunfähig sind: Damit verlieren diese nicht sofort ihre Dauersozialhilfe, sobald sie zu arbeiten beginnen. Die Dauerleistung wird weiterhin gewährt, allerdings wird das monatlich erzielte Einkommen abgezogen. Wer mit Behinderung arbeitet, geht also hier kein unnötiges Risiko mehr ein, die sozialen Unterstützungen auf Dauer zu verlieren. Dass man durch Arbeit weniger Einkommen hat als zuvor, ist dann auch nicht möglich.