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Rubrik: Lesen statt Hören
06. April 2003

Arbeitsverbot bei Waisenpension?

von Gerhard Wagner

Die Tageszeitung "Der Standard" hat aber ein Jahr später festgestellt, dass diese Information in den zuständigen Sozialämtern allerdings oft nicht weiter gegeben wird.
Wie auskunftsfreudig ist diesbezüglich die Pensionsversicherung?

Auf der Suche nach Information über die Pension

Um die Frage, ob es vielleicht doch eine Möglichkeit zu arbeiten gibt, hat sich Irmgard Kampas an verschiedene Behindertenberatungsstellen gewandt und schließlich auch im Lauf der Zeit auch an verschiedene Personen in ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt:

"Die Auskunft, die ich immer bekommen habe, war: Sie sollten die Geringfügigkeit anstreben, sonst gibt es Probleme. Auf meine Frage was geschehen wird, wenn ich die Möglichkeit nütze, im Sommer einen Job anzunehmen, eine Berufstätigkeit auszuprobieren und in einem Monat EUR 800,- zu verdienen, kam dann immer die Antwort: "Sie müssen die Geringfügigkeit anstreben." Denn sonst muss die Sache einer Kommission vorgelegt werden und die entscheidet dann. Aber im Vorhinein konnte man mir daher über die Konsequenzen solch einer Berufsentscheidung keine Auskünfte geben - es könnte dann sein, dass ich meine Waisenpension auf Dauer verliere. Mein Arbeitsassistent rät mir jedenfalls ab, und er meint, das Risiko, die Pension zu verlieren, ist auf alle Fälle zu groß.?

Geringfügig beschäftigt - aber ohne Zuverdienst

Dass geringfügige Beschäftigung für viele Waisenpensionsbezieher überhaupt keine finanziellen Vorteile bringt, zeigt Franz Hoffmann. Er ist derzeit bei mehreren Projekten in der Integration Österreich beschäftigt:
"Ich arbeite derzeit zehn Stunden - geringfügig, mehr wurde mir von der Pensionsversicherung nicht bewilligt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt jetzt bei EUR 309,38. Ich bin zwar immer am Wege, das zu ändern, denn zehn Stunden sind für meinen Job einfach zu wenig: Ich war eine Zeit in einer Beschäftigungstherapie in einer Werkstätte und ich wollte das nicht, denn ich wollte schon immer arbeiten gehen.

Und weil man, wenn man das Risiko eingeht zu arbeiten, seine Ansprüche verliert, habe ich eben nur eine geringfügige Anstellung. Aber das Ziel, eine Arbeit zu haben, die auch 20 oder 30 Stunden dauert, das geht eben jetzt noch nicht.

Weil mein Verdienst aber von der Ausgleichszulage der Pension abgezogen wird, arbeite ich fast zum Nulltarif. Das ist eigentlich eine Katastrophe: Es gibt so viele Leute, die arbeiten könnten, aber nicht wollen, und bei uns Menschen mit Behinderung ist es so, wenn sie arbeiten wollen, dürfen sie es nicht.

Es wäre ja für die Pensionsversicherung auch einfacher, wenn man ein Abkommen für eine Befristung etwa auf ein Jahr findet. Und dass man dann sagt, ok, man streicht nur einen Teil, nicht alles oder dass es andere Möglichkeiten gibt..."


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