Inhalt:
.Arbeitswelt von Menschen mit intellektueller Behinderung
In Österreich überwiegt nach wie vor ein starkes berufsgruppenspezifisches Denken: Es gibt den Tischler, es gibt den Handwerker, den Mechaniker usw. Bei Arbeitsplätzen für Menschen mit intellektueller Behinderung handelt es sich jedoch fast immer um so genannte Nischenarbeitsplätze. Dies sind Arbeitsplätze, die in vielen Fällen erst neu geschaffen werden müssen. Dabei dienen folgende Fragen als Richtschnur: Wie sehen die Möglichkeiten des jungen Menschen aus? Wie sieht der Bedarf des Unternehmens aus? Indem versucht wird, diese beiden Bereiche ein Stück weit zusammen zu bringen, um neue Einsatzbereiche zu finden, werden zum Teil neue Arbeitsplätze regelrecht erfunden. Dabei dienen die international anerkannten Kernelemente der »Unterstützten Beschäftigung« als Qualitätsparameter für den Erfolg der Begleitung: Das heißt, das Nachgehen einer für die Person sowie für den Betrieb sinnvollen Tätigkeit, die Bezahlung nach Kollektivvertrag, die Schaffung eines regulären Dienstverhältnisses, das Prinzip der Regionalität, die Arbeit auf einem integrativen Arbeitsplatz sowie keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung. Bislang konnten auf diese Weise bereits 140 Unterstützungskreise ins Leben gerufen und 90 Arbeitsplätze geschaffen werden. Der überwiegende Rest der Personen befindet sich derzeit noch in der Schule beziehungsweise wird individuell auf einen Einstieg ins Arbeitsleben vorbereitet. Als Kriterien für den Erfolg von »SPAGAT« können neben einer konsequenten integrationsbefürwortenden Haltung aller Beteiligten und dem Einsatz des Konzepts der persönlichen Zukunftsplanung auch die optimalen finanziellen Rahmenbedingungen genannt werden, welche die Landesregierung des Bundeslands Vorarlberg »SPAGAT« für seine Tätigkeiten zur Verfügung stellt, die in dieser Form für Österreich noch einzigartig sind. So müssen die Betriebe nur die real erbrachte Leistung der bei Ihnen kollektivvertraglich beschäftigten Personen übernehmen. Die Differenz wird von der Landesregierung ebenso wie die Leistungseinbußen der MentorInnen dauerhaft und unbürokratisch subventioniert. Zudem bewegen sich die Kosten, laut Angaben des zuständigen Fachbereichsleiter der Vorarlberger Landesregierung Hermann Böckle, nicht über einer vergleichbaren und weit weniger integrativen Unterbringung in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte. Der Vorteil für die Person ist ganz klar: Sie ist sozialversichert, sie hat einen Beruf. Und für das Land ist es nicht teurer.
Wir haben in vielen Ländern die Situation, so auch in Österreich, dass die Unterstützung, die eine Person benötigt, in Sondereinrichtungen ein Leben lang gewährt wird. Das kommt sehr teuer. Sobald diese Unterstützung individualisiert wird, wird von den Personen erwartet, dass sie, sobald sie einen Arbeitsplatz gefunden hat, jedoch spätestens binnen zwei bis drei Jahren (so lange laufen ein Großteil der öffentlich geförderten Lohnkostensubventionierungen) 100%ig funktionieren soll. Doch es handelt sich nun einmal um Personen mit dauerhaften Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit, die, wenn sie beschäftigt sind, auf Nischenarbeitsplätzen arbeiten. Insbesondere jene Stellen sind gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen die ersten, die von Betrieben wegrationalisiert werden. Deshalb wäre eine dauerhafte finanzielle Unterstützung unumgänglich, um für diese Personengruppe nachhaltig berufliche Teilhabe zu ermöglichen.