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Ausrede Kündigungsschutz?
Wenn behinderte Menschen auf Jobsuche sind, erhalten Sie oft die Absage, welche mit den Worten Wenn wir Sie anstellen, kriegen wir Sie nie mehr los begründet wird. Walter Lindner lädt VertreterInnen der Wirtschaft, des Bundessozialamtes und der Arbeitsassistenz ins ORF-KulturCafé ein.
Die Sendung beginnt mit Werbe-Trailer für WAG und der Freak-Radio-Signation.
Der Moderator, Walter Lindner, begrüßt die Gäste und HörerInnen:
Freak-Radio: Einen wunderschönen, guten Abend Ihnen hier im ORF-KulturCafé, an den Radiogeräten bzw. PCs sagt Walter Lindner. Heute diskutieren wir über das Thema ,Ausrede Kündigungsschutz?', eine Situation, die vielen behinderten Menschen schon die Angst- und Schweißperlen auf die Stirn getrieben hat, wenn sie von einem Gespräch zum anderen gegangen sind und immker wieder gehört haben: ,Ja, wir würden Sie ganz gerne anstellen - aber wie bekommen wir einen behinderten Menschen wieder los?' Darüber und über das Behinderten-Einstellungsgesetz wollen wir heute diskutieren. Wir werden technisch, wie immer, hervorragend betreut von Herrn Robert Chorherr. Ich darf nun meine Gäste bitten, sich der Reihe nach vorzustellen. Darf ich Frau Mag. Rosner bitten, den Anfang zu machen.
Mag. Pia-Maria Rosner-Scheibengraf: Grüß Gott. Mein Name ist Pia-Maria Rosner. Ich bin Referentin der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich.
Moderator fordert den nächsten Gast auf.
Hofrat Dr. Günther Schuster: Guten Abend, mein Name ist Schuster. Ich bin Leiter der Landesstelle Wien des Bundessozialamtes.
Freak-Radio: Am weitesten zu uns gereist ist Herr Mag. Gottfried Jakober.
Mag. Jakober: Guten Abend. Danke für die Einladung. Ich komme aus dem Bundesland Salzburg. Ich bin Leiter einer Arbeitsassistenzstelle in Salzburg und bin auch hier in der Funktion des Obmannes des Dachverbandes ,Arbeitsassistenz Österreich.
Freak-Radio: Wir wollen uns also gleich diesem sehr komplexen Thema widmen. Ich möchte Herrn Hofrat Dr. Schuster bitten, uns grundsätzlich zu erzhählen: Was bedeutet das Behinderteneinstellungsgesetz? Was hat das für den begünstigten Personenkreis zur Folge?
Dr. Schuster: Ich denke, die entscheidende Bestimmung, um die es heute in erster Linie geht, ist die arbeitsrechtliche Schutzbestimmunhg des § 8, wonach Menschen mit Behinderungen, die dem Personenkreis der begünstigten Behinderten angehören, einen sogenannten erweiterten Kündigungsschutz haben. Das sind also all jene Menschen, die den Feststellungsbescheid des Bundessozialamtes haben. Dieser Kündigungsschutz wirkt sich so aus, dass bei unbefristeten Dienstverhältnissen ab dem 7. Monat des Dienstverhältnisses der Dienstgeber nicht ohne die Zustimmung des sogenannten Behindertenausschusses die Kündigung aussprechen kann. Er muß einen Antrag beim Bundessozialamt stellen, und dann wird eine Interessensabwägung zwischen den Interessen des Dienstgebers und des betroffenen Arbeitnehmers vorgenommen. Der Behindertenausschuss trifft dann eine Entscheidung, wobei es so ist, dass wir in Wien etwa 200 Anträge pro Jahr haben, wo im Zuge dieses Verfahrens bei etwa 80% eine einvernehmliche Klärung des Sachverhaltes stattfindet und in den restlichen 20%, also in etwa 40 Fällen, eine formale Entscheidung getroffen werden muss - und da verhält es sich etwa Hälfte zu Hälfte, Zustimmung oder Nichtzustimmung.