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Rubrik: Lesen statt Hören
19. Oktober 2003

Ausrede Kündigungsschutz?

von Walter Lindner

Dr. Schuster: Die Internetadresse ist: www.basb.bmsg.gv.at/basb und meine Mailadresse ist: günther.schuster@basb.gv.at

Freak-Radio: Bevor wir nun zu diesem Thema weiter diskutieren, Ein Freak-Radio-Trailer, bitte.

Hinweis auf die ORF-Homepage 1476.orf.at - Radiomacher und Freak anklicken - sowie auf die Freak-Radio-Homepage
" target="_blank">http://www.freakradio.eu.tt

:Freak-Radio: Sie hören Freak-Radio auf Mittelwelle 1476 KHz bzw. im Internet unter 1476.orf.at Wir diskutieren heute über das Thema ,Ausrede Kündigungsschutz?'. Frau :Mag. Rosner: Gibt's diese Ausrede Kündigungsschutz wirklich oder sind das Einzelbeispiele? Zu diesem Sendethema sind wir auch deshalb gekommen, weil uns ein Kollege aus der Redaktion mitgeteilt hat, dass er schon 20, 30 Schreiben an verschiedene Unternehmen geschickt hat, und man hat ihm immer wieder gesagt: ,Wir hätten Sie gerne angestellt, aber dann bekommen wir Sie nie mehr los. Der Kollege hätte übrigens auch heute hier sitzen sollen, hat aber glücklicherweise doch einen Job gefunden. Und in diesem Zusammenhang möchte ich ihm auch alles Gute dazu wünschen. Also: Gibt es diese Ausrede wirklich oder wird der Wirtschaft vom Gesetz her ein Prügel vor die Füße geworfen?

Mag. Rosner: Zunächst möchte ich festhalten, dass es wirklich zahlreiche positive Beispiele der Integration behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt gibt. Gleichzeitig muss man aber klarstellen, dass der Kündigungsschutz ein rechtliches Einstellhemmnis darstellt.

Freak-Radio: Wieso?

Mag. Rosner: Es besteht ein großer Reformbedarf auf diesem GEbiet, weil, wie zuvor auch angesprochen wurde, die Lockerung in den ersten sechs Monaten nur eine partielle Erleichterung für den Arbeitgeber darstellen kann. Die Verfahren vor dem Behindertenaussschuss sind sehr lang. Dieses ganze Konglomerat an Bestimmungen ist der Grund für sehr viele Betriebe, keine behinderten Menschen einzustellen. Ich möchte aber auch hier in diesem Kreis anregen:

Es ist der Vorschlag der Wirtschaft, den Kündigungsschutz durch ein Mediationsverfahren zu ersetzen. Dieses sollte nach unseren Vorstellungen bei der Arbeitsassistenz angesiedelt sein. Die Arbeitsassistenz sehen wir als eine neutrale Stelle, die sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem behinderten Menschen am Arbeitsplatz zur Seite stehen kann. Die Finanzierung einer Meditation könnte vielleicht durch den Ausgleichstaxfonds erfolgen, in dem viele finanzielle Mittel vorhanden sind, die ja auch von der Wirtschaft kommen. Vielleicht darf ich noch ganz kurz ein Beispiel sagen: Es sind sehr oft Kleinbetriebe, die behinderte Menschen anstellen, und es ist z. B. ein Problem, dass in Betrieben, die weniger als 25 Beschäftigte haben, die dann einen behinderten Menschen einstellen, trotzdem dieser Kündigungsschutz zum Tragen kommt. Ich glaube, es gibt hier wirklich keinen Grund, warum diese rechtliche Bestimmung weiter aufrecht erhalten wird.


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