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Rubrik: Freak Aktuell
20. August 2007

Bankvollmacht und Notariatsakt für Blinde - Barrieren per Gesetz abbauen (Teil 5)

von Katharina Zabransky und Gerhard Wagner

Interview mit Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) und Mag. Dietmar Hillbrand (Bundessozialamt). Fünfter Teil: Bankvollmacht und Notariatsakt für blinde Menschen.

Freak-Radio: Ein blinder Mensch, der freiberuflich arbeitet, möchte ein Konto eröffnen, bei einer Bank, das kann er aber nicht, denn es wird ein Notariatsakt von ihm verlangt. Wie kann ihm das Gesetz im Moment helfen?

Dr. Hansjörg Hofer: Das in drei Sätzen zu beantworten ist schwierig. Erstens:
das Gesetz selbst spricht davon, dass keine sachliche Ungleichbehandlung erfolgen darf. Das heißt, man muss einmal differenzieren, was heißt unsachlich? Sie sprechen das Notariatsaktgesetz an, das vorsieht, dass Menschen die blind sind, für bestimmte Geschäftsvorgänge der notariellen Beglaubigung bedürfen, und zwar deswegen, weil das zu ihrem Schutz eingeführt wurde.

Man will damit verhindern, dass blinde Menschen schlichtweg über den Tisch gezogen werden können, weil sie Dinge, die sie nicht sehen können, dann zu unterschreiben hätten. Nun gehe ich davon aus, dass eine österreichische Bank, einen Kunden nicht absichtlich wird schädigen wollen, und dass ein Geschäftsmann, der blind ist, durchaus in der Lage sein wird, das, was er unterschreibt, auch zur Kenntnis gebracht zu bekommen. Es gibt heutzutage technische Hilfsmittel, auch für Menschen, die blind sind, die durchaus ermöglichen, Texte zu lesen, so dass ich diese Vorschrift für nicht mehr ganz zeitgemäß erachte.

Es finden derzeit auch, - und dass ist auch der Grund warum das der Gesetzgeber erkannt hat- im Justizministerium und, soviel ich weiß, in der Notariatskammer Gespräche mit Interessenvertretern der behinderten Menschen statt, um sich über dieses Thema näher zu unterhalten und eine Lösung zu finden, die zwar nicht den Schutz für Leute die ihn benötigen abbaut, aber die trotzdem den Geschäftsverkehr auch für blinde Menschen erleichtert.

Freak-Radio: Es gibt ja auch die elektronische Signatur. Und wenn ein blinder Mensch mit Braillezeile am Computer arbeitet, dann sieht er ja, was er da unterschreibt. Mit Hilfe dieser elektronischen Signatur, - könnte das so eine Lösung sein?

Dr. Hansjörg Hofer: Durchaus möglich, ja. Nur für die Signatur brauche ich auch wieder beide Seiten. Es muss sie jemand auf elektronischem Wege abgeben können und der Empfänger muss sie empfangen können. Ob jetzt jeder Autohändler in der Lage wäre, so eine Signatur elektronisch zu empfangen, weiß ich nicht. Weil auch wenn ich ein Auto kaufe - und auch blinde Menschen dürfen Autos besitzen, sie fahren nicht selber, aber sie können eins besitzen- brauchen sie auch für einen Autokauf, für einen Vertrag der ein Auto betrifft, jetzt auch noch einen Notariatsakt. Das könnte man ersetzen durch so eine Signatur.
Nur müssten dann beide Seiten in der Lage sein, sie abzugeben bzw. sie zu empfangen.

Freak-Radio: Von einer Bank?

Dr. Hansjörg Hofer: Bei einer Bank kann man aber eher davon ausgehen, dass das möglich seien müsste.


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