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Behindertenparkplätze
Seit Anfang 2014 gelten für Behindertenparkausweise neue Zugangskriterien. Nun ist das Sozialministeriumservice vormals Bundessozialamt für die Vergabe zuständig. Der Kreis der Zugangsberechtigen wurde erweitert, die Zahl der Ausweise steigt. Doch die Anzahl der Behindertenparkplätze bleibt bislang nahezu unverändert. Konflikte zeichnen sich ab.
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Zu Gast im ORF RadioCafé ist Josef Schoisengeyer vom Club 81 für Behinderte und Nichtbehinderte. Er stößt im Alltag immerwieder auf Barrieren und Unverständnis seitens der Autofahrer.
Auch Josef Heinz - er ist stark gehbehindert - hat mehrfach Bekanntschaft mit Autofahrern gemacht, die ohne Ausweis auf Behindertenparkplätzen stehen. Auf ihr Vergehen angesprochen, reagieren die meisten PKW-Lenker verständnisvoll. Einige wenige Autofahrer antworten aber auch mit Aggression und Beschimpfungen.
Mit 1.1.2014 geht die Kompetenz zur Ausstellung von Ausweisen gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung von den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten auf das Sozialministeriumservice über.
Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung".
Wie viele dieser Parkausweise derzeit im Umlauf sind ist ungewiss. Laut Auskunft des Sozialministeriumservice wurden seit Beginn des Jahres rund 24.000 neue Ausweise ausgestellt. So können künftig bspw. auch Blinde oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einen Ausweis beantragen.
Um dem Missbrauch von Behindertenparkausweisen einzudämmen, verlieren Ausweise, die vor 2001 ausgestellt wurden, mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Neue Ausweise werden nur noch mit Lichtbild ausgegeben. Werden diese Maßnahmen ausreichen, um zu gewährleisten, dass alle die einen Behindertenparkplatz brauchen, einen bekommen?
Durch die Sendung führt Christoph Dirnbacher.
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