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Bei der Arbeitssuche behindert
Karin Lang darf nicht als Kindergartenpädagogin arbeiten, weil sie gehörlos ist. So wie sie suchen viele behinderte Menschen nach Arbeit und werden dabei behindert.
Die Kindergartenpädagogin Karin Lang besucht zurzeit einen Schwedisch-Kurs, denn in Schweden könnte die gehörlose junge Frau ihren erlernten Beruf problemlos ausüben. In Wien hingegen darf sie in keinem Kindergarten arbeiten, da die Stadt die „körperliche Unversehrtheit“ vorschreibt.
Dabei wäre eine passende Stelle in einem Integrationskindergarten, den auch hörbehinderte Kinder besuchen, sogar vorhanden. Im Sommer letzen Jahres hat Lang dort erfolgreich ein Praktikum absolviert. Die Kindergartenleitung war mit ihr sehr zufrieden und würde sie gerne beschäftigen – allein sie darf nicht.
Diskriminierung
Trotz des Behindertengleichstellungsgesetzes sind behinderte Menschen in der Arbeitswelt nach wie vor mit vielen Hindernissen konfrontiert. Rechtliche Stolpersteine sind neben baulichen Barrieren und Vorurteilen vieler Unternehmer nur ein Grund, warum Menschen mit Behinderungen trotz guter Qualifikation oft keine Arbeit finden.
Dehnbare Begriffe
Wie komplex dieses Problem ist, hat sich einmal mehr bei einer Pressekonferenz des Vereins Motary gezeigt, der sich für die Anliegen bewegungseingeschränkter Menschen einsetzt.
So gibt es schon bei der Definition, wer überhaupt als behindert gilt, Unklarheiten: Während Johannes Kopf vom Arbeitsmarktservice einen Rückgang der Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen verkündete und eine Arbeitslosenquote von rund acht Prozent nannte, ging die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr von einer 30-prozentigen Arbeitslosigkeit aus.
Für und Wider Kündigungsschutz
Heiß umstritten in Bezug auf seine Wirkung ist auch der erhöhte Kündigungsschutz für behinderte ArbeitnehmerInnen. ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg würde ihn gern gelockert bzw. modifiziert sehen, sein Gegenüber von der grünen Opposition, Theresia Haidlmayr, plädiert hingegen für die Beibehaltung.
Beide Politiker betonen jedoch, dass die Angst vieler Unternehmer, einen behinderten Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin einzustellen, unbegründet sei. Denn das Bundessozialamt, das bei jeder Kündigung eines behinderten Mitarbeiters zustimmen muss, hätte dies bisher in allen Fällen auch getan.
Gezielte Unterstützung
Doch der Kündigungsschutz ist bei weitem nicht das einzige Problem. Blinde Studierende der Universität Graz forderten eine Weiterentwicklung der „Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz“. Im Rahmen dieser Unterstützungsleistung des Bundessozialamtes können behinderte Menschen sogenannte Persönliche AssistentInnen beschäftigen, die ihnen am Arbeitsplatz bei manuellen Tätigkeiten, wie dem An- und Ausziehen der Jacke oder bei Außenterminen, behilflich sind. Finanziert wird diese Leistung aber erst ab Pflegegeldstufe fünf, die meisten blinden Menschen bekämen aber nur Pflegegeld der Stufen drei und vier, so ein Betroffenenvertreter. In diesen unteren Pflegegeldstufen wird die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Für blinde Menschen stellt dies eine Erschwernis dar. Außerdem sei das Angebot der Persönlichen Assistenz für blinde NutzerInnen nur bedingt geeignet, um die Bedürfnisse abzudecken. Die Leistungen müssten weiterentwickelt werden, meinen Betroffene.
Bis diese Vorschläge umgesetzt und die gehörlose Kindergartenpädagogin Karin lang in Wien arbeiten darf, heißt es für behinderte Arbeitswillige bitte Job suchen und warten.