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.Darf ein Rollstuhl in Wien jetzt doch 10 km/h fahren?
Nach der Freak-Radio Sendung vom 5.02.2006 (Heilbehelfe) (Link MP3- Download), waren die behinderten Menschen in Wien optimistisch, dass weiter mit 10 km/h mit E-Rollstühlen gefahren werden kann, da selbst die anwesende Chefin der Leistungsabteilung Frau Dr. Karin Zoufal sich bei ihrem Chef Herrn Direktor Rudolf Jank dafür einsetzen wollte, eine individuelle Entscheidung der WGKK zu ermöglichen.
Nun darf zwar weiter mit 10 km/h mit einem E-Rollstuhl gefahren werden, aber die Differenz der Summe, sofern eine besteht, muss von den Versicherten auf einen 10 km/h Motor draufgezahlt werden!
Mehr als einen Monat hat die Wiener Gebietskrankenkasse für die Antwort gebraucht. Das Ergebnis ist ernüchternd:
Die Antwort im Wortlaut:
"Sehr geehrter Hr. M.!
Nach eingehender Diskussion Ihres Vorschlages müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Bewilligung eines 10 km/h Motors bei einem elektrischen Krankenfahrstuhl im Einzelfall auch für Versicherte mit einem KFZ-Führerschein bzw. solche, die einen Test absolviert haben, nicht möglich ist.
Die Prüfung einer Verkehrssicherheit ist immer eine Momentaufnahme, die Gebrauchsdauer eines Krankenfahrstuhles beträgt jedoch 10 Jahre. In dieser Zeit können durchaus Veränderungen im Bereich der Reaktionsfähigkeit stattfinden.
Darüber hinaus darf die WGKK als gesetzlicher Krankenversicherungsträger die Kosten für Hilfsmittel nur so weit übernehmen, als diese tatsächlich notwendig sind. Wie bereits ausgeführt, sind Krankenfahrstühle mit einem 6 km/h Motor ausreichend, auch wenn die gewünschte und an einigen Orten auch mögliche Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann.
Wir bedauern keine bessere Nachricht übermitteln zu können
und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Dr. Karin Zoufal - WGKK-Leistungsabteilung"
Der Betroffene war empört und gleichzeitig ohnmächtig, dass man Rollstuhlfahrer derart diskriminierend behandelt. Stellen Sie sich vor, Sie dürfen mit dem Auto fahren, aber nicht mit einem 10 km/h-Rollstuhl. Diese eigenwillige Interpretation entspricht sicherlich nicht dem Gesetz - es gibt hiebei auch keine Gleichstellung mit anderen Fußgängern, Skatern, Radfahrern u.ä. - Diese Diskriminierung vor dem Gleichstellungsgesetz ist wahrscheinlich unhaltbar. Die momentan stattfindenden Paraolympischen Spiele in Turin, (Download MP3 - Freak-Radio Sendung vom 12.03.2006), zeigen deutlich, dass etwa behinderte Sportler an die 100 km/h schnell einen Schihang hinunterfahren können. Auch diese Sportler, wenn sie Wiener sind, werden sich in der Stadt in Zukunft nur noch mit 6 statt mit 10 km/h weiterbewegen können - wenn sich die Bürokratie der WGKK durchsetzt.
Falls eine Stellungnahme des neuen