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Rubrik: Lesen statt Hören
25. November 2001

Das Recht auf (k)ein Kind

von Walter Lindner

Ich habe auch in meiner Ordination immer wieder Patientinnen, die behindert sind und aus verschiedenen Gründen und Anliegen zu mir kommen.«

Moderator: »Das Recht auf kein Kind - ein sehr intensives Thema. Und bevor wir mitten in die Diskussion oder in die Erfahrungsberichte einsteigen, einige Takte Musik zur Entspannung.«

Die Musik in dieser Sendung ist klassisch.

Moderator: »Das Recht, ein oder kein Kind zu bekommen, muss jedem Menschen zugebilligt werden. Bei behinderten Frauen kann der Kinderwunsch aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung zum Problem werden. Frau Dr. Scharrer! Welche Art von Problemen gibt es? Vielleicht beginnen wir mit den körperlichen Schwierigkeiten.«

Dr. Scharrer: »Grundsätzlich möchte ich Ihnen beipflichten: Ich glaube, dass jeder Mensch das Recht hat, ein Kind zu bekommen. Sofern das möglich ist, sollte man die Menschen dabei unterstützen. Ein Grund, wo die Menschen immer auf Widerstand stoßen, ist meist die eigene Familie, die ihnen zu wenig oder keine Unterstützung geben kann. Es gibt aber eine Reihe von öffentlichen Einrichtungen, die sehr wohl dafür da sind, behinderte Menschen bei diesem Wunsch zu unterstützen. Ich möchte hier ganz besonders auf eine Einrichtung hinweisen, die ich selbst nach vielen Recherchen herausgefunden habe. Es gibt von der österreichischen Familienplanung eine Stelle im AKH, die jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr Familienplanung macht. Das heißt: Kompetente Beratung bei Kinderwunsch oder auch bei Verhütung - je nach dem. Es sind dort Sozialarbeiter, eine Behindertenpädagogin, eine Krankenschwester und natürlich Arzt oder Ärztin tätig. Das Ganze ist im AKH am Währinger Gürtel, Ebene 8, Gyn-Ambulanz, und die Telefonnummer möchte ich auch sagen, weil das ganz wichtig ist, dass die Menschen wissen: Wohin können wir uns wenden, wenn wir diesen Wunsch haben und wo bekommen wir auch genügend Unterstützung. Die Nummer ist 40400-2852.«

Moderator: »Gibt es körperliche Behinderungen, die einen Kinderwunsch ausschließen?«

Dr. Scharrer: »Wenige, sehr wenige. Ich denke an einen Beitrag, den ich im ORF gesehen habe, wo eine spastisch gelähmte Frau ein Baby geboren hat unter Epidoralamnesthesie. Es gibt heute Mittel, wo man keine Vollnarkose anwenden muss, wo der Mensch voll bei Bewusstsein bleibt, wo auch diese körperlichen Hinderungen, die es durch die Narkose gibt, nicht da sind. Diese Frau hat ein gesundes Kind geboren. Sie selbst hatte keine Extremitäten.«

Moderator: »Gibt es körperliche Hinderungsgründe?«

Dr. Scharrer: »Nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen kaum. Es ist heute fast alles machbar. Es hängt nur von der Unterstützung der Umgebung ab. Dieses eine Beispiel, das ich in dem Sendebeitrag gesehen habe, wo eine Frau über keine Extremitäten verfügte, ist sicher ein Extrembeispiel. Auf der anderen Seite hat man gesehen, dass sie mit dem Kind trotzdem umgehen kann, das Kind stillen konnte, auch kurz nach der Geburt, die Geburt für sie eigentlich keine Belastung war. Diese Person war allerdings voll geistig entwickelt. Ich glaube, dass bei geistiger Behinderung ein Punkt ist, wo man sich wirklich überlegen muss: Kann eine Behinderung weiter gegeben werden? Wie wird sie weiter gegeben? Das Zweite ist, dass bei der geistigen Behinderung sicher auch ein Kinderwunsch besteht. Ich glaube, diese Menschen haben, meiner Erfahrung nach, sehr oft den Wunsch nach einem Kind. Wir wurden auf der anderen Seite sehr oft mit ungewollten Schwangerschaften von geistig behinderten Menschen konfrontiert, und das ist dann ein Problem in vielerlei Hinsicht.«


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