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.Deutschland: Sozial Schwache verlieren ihre Arbeitslosenhilfe
Einer 54 jährigen ehemaligen Buchhalterin gesteht das Berliner Landessozialgericht keine Arbeitslosenhilfe zu.
Der Grund: Sie hat schon vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, die unter 20.000 Euro liegt.
Dies genügt aber, dass dies auf die Arbeitslosenunterstützung angerechnet werde. Da es keine Härteklausel gibt, muss die 54 jährige Deutsche nun nicht nur ihren Lebensunterhalt durch Kredite finanzieren, sondern nun auch die Gerichtskosten zusätzlich aufbringen.
Denn in Deutschland ist es nun Rechtspraxis, dass auch Lebensversicherungen als Vermögen angerechnet werden. Die Klägerin wollte nicht einsehen, dass sie durch ersparte künftige Auszahlungen zu ihrer schmalen künftige Rente von 535 Euro nun auch die Arbeitslosenunterstützung verliert.
"Was erlassen ist, ist und bleibt Gesetz", konstatierte hingegen das Gericht.
Breite Schichten in Deutschland finden es als ungerecht und unsozial, diejenigen abzustrafen, die ihr Geld nicht sofort für Geld und Luxus ausgegeben, sondern für die Zukunft ansparen wollen. "Irgendwann wird es den Staat mehr kosten, wenn er die Vorsorge im Alter bestraft", meinen Experten.
Auch in Österreich gibt es ähnliche Fälle: Wer etwa einen Bausparvertrag abschließt, riskiert, wenn sein Vermögen einen gewissen Betrag übersteigt, dass Unterstützungen für behinderte Menschen gekürzt werden. Dies geschieht unter anderem immer wieder durch Sachwalter, deren Entschädigung sich nach dem Vermögen der Klienten richtet. In vielen Fällen ist der Verzicht auf etwas mehr tägliche Ausgaben dann nicht einmal freiwillig.