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.Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen 25.3.2001
Um gleich ins Thema einzusteigen: Die Position der Selbstbestimmt-Leben-Initiative ist dahingehend sehr klar: Das heißt: Dieser Passus der Eugenischen Indikation, nämlich der Paragraph 79 ist ganz klar ein Diskriminierungstatbestand, und somit auch verfassungswidrig. Denn der Artikel 7 der Bundesverfassung lautet ja: »Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden« Und auch der Bund, Länder und die Gemeinden bekennen sich dazu. Jetzt ist es ganz klar: Die »Eugenische Indikation«, das bedeutet die Abtreibung behinderter Föten oder potentiell behinderter Menschen ist bis zur Geburt erlaubt.
Das andere ist: Die Abtreibung generell wird von SLIÖ (Selbstbestimmt-Leben-Initiativen Österreichs) nicht diskutiert und es wird auch jede Initiative der Frauenbewegung dahingehend unterstützt, an diesem Paragraphen nicht zu rütteln. Das heißt, wir fordern die Aufhebung der Eugenischen Indikation, oder die Streichung dieses Passus, um diesen Diskriminierungstatbestand aufzuheben.Somit bringt es uns etwas. Und somit ist zumindest per Recht gewährleistet, dass behinderte Menschen, oder potentiell behinderte Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung abgetrieben werden, sodass sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen Föten.
Freak-Radio: Lisa ist engagierte Frauenvertreterin, die nicht behindert ist: Wie siehst du dieses Thema?
»Lisa«: Ich sehe mich eigentlich nicht als Vertreterin, sondern als Teil der Frauenbewegung. Und ich sehe es so, dass ich das sehr wohl unterstütze. Ich finde es nur wichtig dass hier mehrere Aspekte zusammen gesehen und nicht gegen einander ausgespielt werden: Das eine ist das Recht auf Abtreibung: Dieser Kompromiss ist ja von der Frauenbewegung sehr hart erkämpft worden, indem die Frauen aufgestanden sind: Weil ja die Erfahrungen gemacht wurden, dass sehr viele Frauen an illegalen Abtreibungen gestorben sind, sind sie aufgestanden, haben sich selbst kriminalisiert und haben sich dazu bekannt, dass sie abgetrieben haben, damit es straffrei wird: Dann ist der Kompromiss herausgekommen: bis zum dritten Monat.
Was ich zum Beispiel nicht weiß, ist, ob dieser Passus schon vorher drinnen war. Die Einladung zur Sendung war für mich relativ kurzfristig und ich habe mich nicht mehr genauer erkundigen können: Aber was sicher Realität ist, dass die Frauenbewegung es nicht aufgebracht hat, dass die Eugenik im Strafgesetz festgeschrieben wird. Die eigentliche Forderung der Frauenbewegung war nämlich, dass die Abtreibung generell straffrei wird, diese jetzige Lösung war ja damals ein Kompromiss.
Ich sehe es auch, dass es innerhalb der Frauenbewegung erst später - das ist meine Erfahrung mit meiner Geschichte - überhaupt Eugenik erst später thematisiert worden ist, nämlich in der Diskussion gegen Gentechnologie (Humangenetik und Reproduktionstechniken), da waren auch die Behindertenbewegungen sehr aktiv und haben das auch massiv eingefordert, und da habe ich diese Diskussion überhaupt einmal mitbekommen: Ich sehe das Manko so, dass die Frauenbewegung, und das ist wahrscheinlich bei vielen Bewegungen so... Die Frage ist, was innerhalb der Frauenbewegung, welche Lebensbedingungen von Frauen Thema werden: Und meine Erfahrung ist, dass da die Realität von nichtbehinderten Frauen viel stärker präsent ist wie von Frauen mit Behinderungen. Aber es gibt schon auch Anknüpfungspunkte: Ich war am Anfang auch in der Notrufbewegung aktiv, und wir wollten damals gesetzliche Änderungen durchsetzen bezüglich der Vergewaltigungsparagraphen: Da war ja ein ähnlicher Paragraph drinnen, nämlich der Paragraph 100: Wenn Frauen mit geistigen Behinderungen vergewaltigt wurden, gab es für den Täter die Möglichkeit der Straffreiheit, wenn er die Frau geheiratet hat: Das ist ja eigentlich unglaublich! Und diese Abschaffung haben wir damals mitgefordert und die ist dann auch bei der Strafrechtsreform durchgegangen!