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Die niederösterreichische Rollstuhlprivatisierung scheitert offenbar an einem WC!
Die Rollstuhlprivatisierung in Niederösterreich hat in Österreich Wellen geschlagen und ist nun endgültig gescheitert. Freak-Radio hat als erstes Medium über die kuriosen Ausschreibungsbedingungen der NÖGKK berichtet. - So wollte man etwa alle im Besitz der Versicherten befindlichen Rollstühle verkaufen, um sie dann aufwändig zurück zu mieten. "Das wäre nicht nur eine Schlechterstellung für die Versicherten, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der flächendeckenden Versorgung mit Rollstühlen durch regionale Anbieter gewesen", so die Gesundheitssprecherin der NÖ Grünen, Dr. Helga Krismer-Huber.
Die Pressestelle der NÖGKK hat dementiert, dass diese Vergabe mehr als zweifelhaft gewesen sei. Es liegt jedoch der Bescheid des Prüfverfahrens vom Bundesvergabeamt mit Datum 27.9.2005 vor, dass alle Bieter nach Ansicht des Vergabeamtes auszuscheiden seien: Die Zuschlagentscheidung war daher von der NÖGKK zurückzunehmen: Auszug aus dem Bescheid: "Es ist daher Aufgabe der Auftragsgeberin, die Zuschlagsentscheidung zurückzunehmen und die Angebote aller Bieter auszuscheiden."
Die NÖGKK hat diesen Bescheid allerdings nicht umgesetzt: Noch am selben Tag wurde der Zuschlag für den Verkauf von rund 10.000 Rollstühlen an die Firma UTS Geräte Service GmbH erteilt.
Tatsache sei, so rechtfertigt sich die Pressestelle der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, dass das Bundesvergabeamt mit den Bescheiden vom 27.9.2005 und 5.10.2005 sämtliche Nachprüfungsanträge hinsichtlich der Rollstuhlausschreibung ab- bzw. zurückgewiesen habe. Somit werde die "rechtlich konforme Vorgangsweise" der NÖGKK vollinhaltlich bestätigt. Daher sei der Zuschlag an den Bestbieter zu Recht erteilt worden - dies sei, rechtlich gesehen, sogar notwendig gewesen.
Mängel beim Bestbieter - Kein barrierefreies WC in den Geschäftsräumlichkeiten
Warum die Krankenkasse, obwohl doch alles korrekt gelaufen sei, dennoch von ihrem Zuschlag Abstand genommen hat, begründet sie so: Die Ausschreibungsbedingungen hätten unter anderem ein behindertengerechtes WC als wichtiges Kriterium vorgesehen - dies habe allerdings gefehlt.
Die Argumentation der Gebietskrankenkassen-Pressestelle vom 10.11.2005 ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar: Erst jetzt ist der Mangel aufgefallen - warum nicht schon vor dem Zuschlag? Und bemerkenswert: Die Transaktion von Tausenden an Hilfsmitteln scheitert an einem behindertengerechten WC!
Basierend auf dieser Feststellung wurde deshalb am 7.10.2005 der Vertrag mit der Firma durch eine außerordentliche Kündigung gelöst.
Diese Entscheidung könnte jedoch Vorbildwirkung haben - auch im Hinblick auf das am 1. 1. 2006 inkrafttretende Behindertengleichstellungsgesetz - behindertengerechte WC-Anlagen zwingend vorzuschreiben!
Bedenken vom Gesundheitsministerium
Vom Gesundheitsministerium wird angemerkt, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Ausschreibung und Vergabe der Rollstühle gegeben habe. - Diese Rechtsauffassung wurde auch der NÖGKK mitgeteilt, deren Juristen zwar eine andere Meinung diesbezüglich gehabt hätten, dann jedoch eben mit dem Mangel des WCs beim Bestbieter konfrontiert gewesen wären.
Außer Spesen nichts gewesen: Die Verträge mit den örtlichen Heilbehelfsfirmen in NÖ sind weiter aufrecht
Nachdem die Verträge mit den bisherigen Vertragspartnern weiter aufrecht sind, wird dieser Bereich wie bisher durch die Bandagisten in NÖ versorgt.
Egal ob nun die Ausschreibung am Fehlen von behindertengerechten WCs gescheitert ist oder ob die Berichterstattung von Freak-Radio,