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Rubrik: Freak Aktuell
25. Oktober 2008

Durch den Steuerjungle mit Behinderung

von Sandra Knopp

Die Steuererklärung notwendiges Übel oder unverhoffter Geldsegen? Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Freak Radio gibt Tipps.

Copyright: Rolf van Melis/www.pixelio.de

Zu Gast bei Freak-Chefredakteur Christoph Dirnbacher ist Franz Nagl, Mitarbeiter der Fachgruppe Lohnsteuer im Bundesministerium für Finanzen.

Steuer Einmal-Eins

Menschen, die in Österreich einen ordentlichen Wohnsitz haben oder sich länger als 183 Tage im Land aufhalten (gewöhnlicher Aufenthalt), sind Einkommenssteuer pflichtig. Für Arbeitnehmer und Pensionisten wird die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Darüber hinausgehende steuerliche Begünstigungen kann der Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dies geschieht mit dem Formular L1, das man bei den örtlichen Finanzämtern oder über die Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at bekommt.

Eine Einkommensteuererklärung müssen hingegen nur jene Arbeitnehmer machen, die neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit weitere steuerbare Einkünfte von mehr als 730 € pro Jahr erhalten. Siehe Formular E1.

 

Steuerlich Absetzbar

Steuerformulare enthalten Begriffe wie Absetzbetrag und Freibetrag. Hier die Erklärung: Ein Absetzbetrag darf direkt von der Steuer abgezogen werden. Beim Freibetrag hingegen vermindert sich jener Betrag von dem die Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer berechnet wird. (= Bemessungsgrundlage)

Menschen, die monatlich weniger als 1.127 € brutto verdienen haben Anspruch auf bis zu 110 € (entspricht 10% der Sozialversicherungsbeiträge). In den Jahren 2008 und 2009 wird diese sogenannte Negativsteuer für Personen die Anspruch auf Pendlerpauschale haben auf bis zu 240 €. (15% der Sozialversicherungsbeiträge) erhöht.

Außergewöhnliche Belastung

Eine außergewöhnliche Belastung kann verschiedene Gründe haben. (rechtliche, sittliche, tatsächlich) Außerdem müssen sie wie der Name schon sagt außergewöhnlich sein, das heißt dass sie einen anderen Steuerpflichtigen in vergleichbarer Lage nicht treffen würden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für auswärts studierende Kinder so wie krankheitsbedingte Aufwendungen.

Unter die krankheitsbedingten Aufwendungen fallen etwa Arztkosten, Zuzahlung zum Krankenhausaufenthalt, und Medikamentenkosten sowie Heilbehelfe wie Brillen oder Zahnregulierungen.

Zusätzlich zu diesen Abschreibposten gibt es für bestimmte Krankheiten wie etwa Diabetes auch Pauschalsätze. Normalerweise gibt es bei Krankheitskosten einen Selbstbehalt. Ist der Grad der Behinderung aber höher als 25 %, so entfällt dieser komplett.

Behindert laut Steuerrecht 

Das Steuerrecht definiert Behinderung grundsätzlich als Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. Die Feststellung des Grades der Behinderung wird vom Bundessozialamt durchgeführt. Ist jemand mehr als 50% behindert so erhält er oder sie einen so genannten Behindertenpass. Bei all jenen die darunter liegen, ergeht ein Bescheid, der den Grad der Behinderung ausweist.

Pflegegeld versus Freibetrag

Die Freibeträge nach Paragraph 34 Einkommenssteuergesetz sind dazu gedacht die behinderungsbedingten Mehrkosten abzugelten. Achtung, wer Pflegegeld bezieht, kann diese Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen.

Neben dem Freibetrag gibt es auch die Möglichkeit mit einem „Leiden“ zusammenhängende Kosten wie Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät, Medikamente) abzuschreiben. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Pflegegeld bezogen wird. Medikamente, die nicht mit der Behinderung zusammenhängen, wie beispielsweise Aspirin, sind den „Allgemeinen Krankheitskosten zuzurechnen.

Kinder mit Behinderung

Hat ein Kind einen Grad der Behinderung zwischen 25% und 49% so bestehen die gleichen Absetzmöglichkeiten, wie für Erwachsene. Einzig der Freibetrag für KFZ entfällt. Außerdem steht die erhöhte Familienbeihilfe zu, wenn das Kind zu mehr als 50% behindert ist. Auch hier fallen für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Brillen keine Selbstbehalte an. Bei den Kosten für Schulunterbringung oder Behindertenwerkstätte ist darauf zu achten, dass nur jener Betrag absetzbar ist, der das Pflegegeld übersteigt.

Im Zeichen steigender Benzinpreise

Das Pendlerpauschale wurde im vergangenen Jahr wegen der gestiegenen Treibstoffkosten deutlich erhöht. Diese pauschale Abgeltung der Fahrtkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Wenn im Behindertenausweis aufscheint, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, so steht das große Pendlerpauschale zu. Für das eigene Auto sind monatlich bis zu 153 € absetzbar. Gleiches gilt für Taxikosten sofern jemand behindert ist und kein eigenes Auto besitzt.

Steuerbelege

Da Steuerklärungen auch online eingereicht werden können, müssen Belege nicht mehr beigelegt werden. Trotzdem sind sie sieben Jahre aufzubewahren, damit das Finanzamt gegebenenfalls Einsicht nehmen kann.

Was tun bei Problemen?

Treten Probleme beim Ausfüllen der Steuererklärung auf, so können sich die Steuerpflichtigen auch an das zuständige Finanzamt wenden. Auch das Internet sei ein guter Ratgeber meint Steuerexperte Franz Nagl. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Broschüren und Handbüchern z.B Steuerhandbuch 2008.

Abschließend rät Franz Nagl zu besonderer Sorgfalt beim Ausfüllen der Formulare. So sollten Alleinverdiener stets darauf achten den Alleinverdienerabsetzbetrag anzukreuzen. Auch die Zahl der gehaltsauszahlenden Stellen sollte unbedingt stimmen, da es sonst zu unnötigen Verzögerungen oder Steuernachzahlungen kommen kann.

Das gesamte Interview mit Steuerexperte Franz Nagl, hören Sie in der Freak-Radiosendung vom 19. Oktober 2008.


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