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Finanzielle Unterstützung beim Umbau durch das Bundessozialamt - Barrieren per Gesetz abbauen
Interview mit Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) und Mag. Dietmar Hillbrand (Bundessozialamt)
Dr. Hansjörg Hofer: Es gibt vom BSB eine Unterstützungsmöglichkeit für diese Fälle. Das Bundessozialamt kann für Vorhaben, die der Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben dienen, und dem Abbau von Barrieren, bis zu 50 000 € oder bis zu 50 % der Kosten des Vorhabens an Zuschuss gewähren. Für eben z. B. einen Lifteinbau oder für eine behindertengerechte Toilette.
Das ist relativ formlos, der Arbeitgeber muss nur beim BSB einen Antrag stellen, muss erklären, welches Vorhaben er umsetzten möchte, muss die Höhe der Kosten sagen oder vorlegen. Und dann werden eben bis zu 50 000 € oder bis zu 50 % an Zuschuss gewährt. Das geht recht schnell und ist eine sehr unbürokratische Form, um die Umwelt generell barrierefreier und damit nutzbarer für alle Menschen zu machen.
Zum Thema Barrierefreiheit möchte ich noch einen Gedanken anbringen, der mir sehr wichtig erscheint. - Und zwar den, dass das nicht nur für Menschen mit Behinderung eine wesentliche Verbesserung darstellt, sondern man muss ja auch beachten, dass andere Gruppen von Menschen durchaus davon profitieren, wenn etwas ohne Barrieren geht. Und zwar etwa ältere Menschen, die sich mit dem Stufen steigen auch nicht mehr so leicht tun, oder auch Eltern mit Kinderwägen, die ebenfalls nicht gerade geeignet sind, über viele Stufen hinüber geführt zu werden.
Barrierefreiheit dient nicht nur, obwohl das wichtig genug wäre, den Menschen mit Behinderungen, sondern auch anderen Gruppen von Österreichern und Österreicherinnen, die davon ebenfalls profitieren.
Freak-Radio: Ich würde gerne bei dieser Frage weiterleiten zu Ihnen (Dr. Hillbrand), und dem Bundessozialamt. Gab es schon so einen Fall, wo ein Arbeitgeber den Arbeitsplatz für seinen Arbeitnehmer umbauen hat lassen?
Mag. Dietmar Hillbrand: Ja natürlich. Die investiven Maßnahmen, die der Herr Dr. Hofer angesprochen hat, werden relativ gut angenommen, soweit ich weiß. Sechs Millionen sind im vergangenen Jahr oder in den vergangenen zwei Jahren dafür ausgegeben worden.
Freak-Radio: Können Sie sagen, wie viele Arbeitnehmer das betroffen hat?
Dr. Hansjörg Hofer: Das ist schwer. - Weil das sowohl Arbeitgeber sein können, die neue Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen, als auch solche, die bereits Menschen mit Behinderungen beschäftigen, oder aber auch Arbeitgeber, die nur für die Kunden was machen wollen.
Also Arbeitsplätze direkt sind damit nicht unbedingt verbunden. Ich würde eher... Die Zahl der Unternehmer kann ich herausfinden, da muss ich nachschauen.
Freak-Radio: Jetzt ganz konkret, wenn uns jetzt Unternehmer zuhören, wie gehen sie da am besten vor, was müssen sie machen, damit sie eben das bekommen?
Mag. Dietmar Hillbrand: Wie bereits vorher erwähnt, der Zugang zu den investiven Maßnahmen ist relativ einfach. Ein formloser Antrag an das Bundessozialamt in der jeweiligen Landesstelle genügt. Wir laden sie auch herzlich ein, zu einem Beratungsgespräch. Wie vorher erwähnt, die maximale Möglichkeit der Förderung beträgt bis zu 50000 Euro für die behinderungsbedingt notwendigen Maßnahmen. Das Bundessozialamt entscheidet dann relativ rasch. Unter Vorlage der Unterlagen geht das relativ schnell.
Freak-Radio: Wie schnell?
Mag. Dietmar Hillbrand: Das hängt vom Individualfall ab. Wir haben Fälle aus Oberösterreich, da wurden relativ komplexe Umbauten getätigt. Es hat sich dann sehr lange gezogen, weil immer wieder Teilabschnitte fertig geworden sind. Ab Abschluss der Arbeit wird es von unserer Seite gleich einmal überwiesen.
Freak-Radio: Das heißt?
Mag. Dietmar Hillbrand: Die Antragstellung sollte aber vor Einbringung vor Beginn des Vorhabens vorgebracht werden.
Freak-Radio: Noch einmal zur Klärung: Man muss also einen Antrag beim jeweiligen Bundessozialamt stellen, das für einen zuständig ist? Dann einigt man sich, und bekommt eine Zusage - und dann wird das in einer gewisser Höhe bewilligt - und dann, wenn man fertig ist, wird das Geld überwiesen?
Mag. Dietmar Hillbrand: Ja.
Freak-Radio: Wenn nun beispielsweise jemand den Antrag stellt, die letzte Stufe ist weggebaut oder der Lift ist fertig, wie lange dauert das?
Dr. Hansjörg Hofer: Der Einbau eines Liftes in ein bestehendes Gebäude ist eine relativ komplexe Geschichte. Zunächst brauche ich ein Gutachten eines Statikers, ob es überhaupt geht. Dann brauche ich ein Gutachten eines Bausachverständigen, wie es am besten gehen würde. Dann brauche ich wahrscheinlich eine Baugenehmigung für diesen Umbau.
Das alles hängt nicht vom BSB ab, das sind Dinge die sich außerhalb des Bundessozialamtes abspielen. Der Bau selbst wird auch einige Wochen veranschlagen müssen. Die Auszahlung des Betrages ist dann das Kürzeste, das geht innerhalb von wenigen Wochen. Also, das Formelle dauert länger.