Inhalt:
.Freak-Classic: Kündigungsschutz Neu - Segen oder Fluch?
Der erhöhte Kündigungsschutz für begünstigt Behinderte gilt für Dienstverhältnisse, die ab dem 1.1.2011 begründet wurden, erst nach 4 Jahren. Was bringt die Neuregelung tatsächlich?
Wenn Sie diese Sendung nachhören wollen, klicken Sie bitte hier!
Befürworter argumentieren mit mehr Jobs für behinderte Menschen, Kritiker monieren eine Demontage von Arbeitnehmerrechten und sprechen von einer jahrelangen Probezeit. Zu Gast im KulturCafé:
- Erwin Buchberger (sucht dringend Arbeit)
- Reinhard Schmitt (Arbeiterkammer NÖ)
- am Telefon: Hans-Jürgen Groß (ÖZIV)
- Reinhard Rodlauer (Beauftragter für Behinderung & Unternehmertum der Wirtschaftskammer Wien)
Alle vier Herren sind sich darüber einig, dass die Lockerung des Kündigungsschutzes alleine nicht ausreicht um mehr Jobs für behinderte Menschen zu schaffen. Es brauche viel mehr einen ganzheitlichen Ansatz, denn gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bedeute bessere Bildungschancen und damit mehr Chancen am Arbeitsmarkt.
Jedes österreichische Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet pro 25 Dienstnehmer einen sogenannten "begünstigt Behinderten" einzustellen. Dreiviertel der heimischen Unternehmen erfüllen diese Pflicht jedoch nicht. Für jede nicht besetzte Pflichtstelle muss eine Ausgleichstaxe bezahlt werden. Diese liegt je nach Mitarbeiterzahl des Unternehmens zwischen 226 und 336 Euro pro nicht besetzter Stelle. Die Mittel aus dem Ausgeichstaxfond fließen in Form von Förderungen an die Wirtschaft zurück.Über die Höhe der Taxe herrschr jedoch Uneinigkeit. Der Ausgangspunkt einer hitzigen Diskussion ...
Moderation: Christoph Dirnbacher
Erstausstrahlung: 11. Oktober 2011