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.Freak-Magazinsendung (Mai 2004)
Als Zielgruppe sind behinderte Menschen vorgesehen, die Pflegegeld der Stufen 5, 6 oder 7 erhalten, wenn sie entweder bereits berufstätig sind, oder ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben, studieren oder sich in Berufsausbildung befinden.
In begründeten Ausnahmefällen kann persönliche Assistenz am Arbeitsplatz auch von Beziehern der Pflegegeldstufen 3 und 4 in Anspruch genommen werden.
Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst etwa die Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort, die Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes wie etwa beim Besuch von Veranstaltungen.
Auch andere Unterstützungstätigkeiten für die Arbeit oder während der Ausbildungszeit etwa die Ablage von Unterlagen oder Kopiertätigkeiten werden durch persönliche Assistenz am Arbeitsplatz abgedeckt, ebenso auch die Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit.
Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen wie Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in ein Verkehrsmittel, An-/Ausziehen der Jacke oder Hilfe beim Mittagessen sind ebenfalls möglich.
Anträge können bei den jeweiligen Landesstellen der Bundessozialämter gestellt werden, wo auch nähere Informationen erhältlich sind.
Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung begrüßt diese Gesetzesregelung ausdrücklich, bemängelt wird aber, dass der Begriff der Persönlichen Assistenz in der Präambel der Richtlinie nicht ausreichend definiert werde und es keinen Rechtsanspruch gebe.
Weiters werde Persönliche Assistenz auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens benötigt, um am gesellschaftlichen Leben gleichbereichtigt teilzunehmen. Daher müsse Persönliche Assistenz ganz dringend ganzheitlich finanziert werden.
Doch das Ziel der Richtlinie sei klar formuliert und stelle somit einen wichtigen Schritt zur Integration behinderter Menschen am Arbeitsplatz dar. Durch bedarfsgerechte PAA wird es für behinderte Menschen möglich, eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben zu erreichen. Es sei aber wünschenswert, ein geeigneter Träger aus dem Kreis der Betroffenen-Initiativen und Vereinen zu betrauen, die nach den Prinzipien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung geführt werden.
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2: In Zukunft sollen Computer der Firma Apple McIntosh eine Stimme bekommen.
Die Firma Apple hat am 19. April 2004 in London der BBC bekannt gegeben, dass sie eine moderne Sprach-Technologie in die neue Version seines Betriebssystems OS X einbauen möchte. Damit sollen die Macs jenen Benutzern leicht zugänglich gemacht werden, die visuell beeinträchtigt sind oder Lernschwierigkeiten haben.
Die Software wird ins Betriebssystem eingebettet. Dabei wird eine gesprochene Schnittstelle eine Reihe von Stimmen inkludiert haben, aus denen der User dann eine für die Menüfolge und andere Befehlsfunktionen auswählen kann. Eine andere Stimme kann dann Inhalte wie Dokumente oder Webseiten vorlesen.
Die Ankündigung wurde vom britischen Blindeninstitut begrüßt.
Apple hat gegenüber der BBC bestätigt, dass die Sprachtechnologie sicher in die neuen Versionen von OS X eingebaut wird, konnte aber nicht mitteilen, wann diese Systeme im Handel erhältlich sein werden. Diese Entwicklung von Apple gibt blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit, die Technologie bei der Arbeit und in der Freizeit einzusetzen.