Inhalt:
.Gleichberechtigt am Leben teilhaben
Noch immer gibt es viele Bereiche, in denen eine Segregation von behinderten Menschen und al-len anderen stattfindet. Dies betrifft sehr vieles, wie Wohnen, Schule, Arbeit, Freizeit, Verkehr etc.
In dieser Sendung soll gezeigt und mit Betroffenen besprochen werden, wie es auch anders geht und was es für eine funktionierende Gleichstellung braucht.
. Das Motto der heutigen Sendung lautet: Gleichberechtigt am Leben teilhaben. Gerhard Wagner begrüßt Sie sehr herzlich am Mikrophon. Und Opernouvertüren Antonio Vivaldis sind der Musikbeitrag.
Gleich werde ich mit Frau MMag. Vanessa KREBS, die Geschichte- und Englischlehrerin sprechen und sie fragen, welche Erfahrungen mit Gleichstellung sie mit Gehinderung gemacht hat. Ebenso begrüße ich wieder die Obfrau des Vereins Behindertenombudsmann Gerda Ressl, die von Familien berichtet, in denen man Eltern mit einer leichten Lernbehinderung ihre Kinder weggenommen hat oder die aufgrund der Behinderung des Sohnes umziehen mussten. Ebenso berichtet sie von einem neuen integrativen Wohnprojekt im Wienerwald.
Als Basis für die Gleichstellung gilt in Österreich die Verfassungsbestimmung von 1997 im Artikel 7:
Zitat: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Zitat Ende.
Im Jahrzehnt darauf wurden auch konkrete Gesetze zur gleichberechtigten Teilhabe in Österreich beschlossen, etwa das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) seit 2006, das ein Diskriminierungsverbot im »täglichen Leben« und Barrierefreiheit vorsieht. Ebenso gibt es das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) das Diskriminierung in der Arbeitswelt verbietet sowie das Bundesbehindertengesetz (BBG), das die Aufgaben und Befugnisse des Behindertenanwalts regelt.
Ebenso 2006, im Dezember wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet, die auch von Österreich ratifiziert wurde und sehr konkrete Bereiche der Gleichstellung definiert.
So wird etwa im Artikel 24 als Ziel für Bildung unter 1b genannt: Zitat: Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und Ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; Und 1c möchte Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Ebenso sichern insbesondere Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie) und Artikel 25 (Gesundheit) behinderten Menschen ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Partnerschaft/ Elternschaft/ und Ehe – sowie zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen zu.
Auch den Zugang zur Freizeit regelt der Artikel 30 Abs. 2 der Konvention: um es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen; Oder um die Teilnahme behinderter Menschen an Erholungs‑, Freizeit- und Sportaktivitäten gleichberechtigt mit anderen zu ermöglichen – Art. 30 Abs. 5 der Konvention.
Seit 2016 sollten auch die Verkehrsmittel für behinderte Menschen wie für andere zugänglich sein.
Die Europäische Union hat nicht nur das Jahrzehnt 2010-2020 für ein uneingeschränkt barrierefreies Europa ausgerufen, sondern hat in der Grundrechte-Charta des Vertrags von Lissabon 2009 die Grundlage zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung festgelegt.
Konkrete Bereiche und Fragen
Gerda Ressl:
· Anfang August 2013 hat Freak-Radio von Eltern, die Lernschwierigkeiten haben, berichtet. Die Familie wurde vom Jugendamt entgegen der UN-Konvention auseinandergerissen. Der älteste Sohn vom Jugendamt auf Dauer und die Tochter vorübergehend entzogen. Diese wurde damals wiederzurückgegeben und war auch bei der Sendung anwesend. Wie Kinder und Eltern miteinander liebevoll umgegangen sind, davon konnten sich in der Sendung alle Anwesenden überzeugen.
Was ist seitdem passiert? Soviel ich weiß, wurden nun auch die jüngeren Kinder abgenommen.
o Und der ältere Sohn?
o Sie haben diese Familie damals bis heute unterstützt. Gibt es noch Chancen?
o Warum vertrauen vielen Eltern verschiedenen Behinderteneinrichtungen nicht?
Musik: (2.22)
Vanessa Krebs:
· Sie sind AHS-Lehrerin und haben eine Bewegungsbehinderung Gehbehinderung. Wie stark hat sie diese Behinderung geprägt und wie sehr spüren Sie diese heute?`
· Haben Sie sich selbst als Mensch mit Behinderung wahrgenommen oder wurden Sie im Laufe des Lebens von anderen als »Behinderte« abgestempelt?
· Hat Ihre Behinderung irgendwelche Auswirkungen auf Ihre Arbeit in der Schule?
· Wie sehr haben Sie Barrieren gespürt und welche Barrieren waren für Sie die forderndsten?
· Haben Sie einige konkrete Erlebnisse zu den Bereichen Wohnen, Schule, Arbeit, Freizeit, Verkehr… oder anderen?
Haben Sie hier Benachteiligung erfahren und was macht Ihnen in diesen Bereichen großen Spaß? bzw. wo funktioniert in Ihrem Leben Gleichstellung?
· Wie wichtig ist Ihnen Gleichstellung und wofür treten Sie am meisten ein?
· Freizeit: Wie sind Sie dazu gekommen, einmal Fallschirm zu springen?
Musik: (1.01);
Gerda Ressl:
· 2017 hat Rechtsanwalt Steier ein ehemaliges Blindenheim bei St.Christophen gekauft und wandelt es in ein christliches Veranstaltungszentrum, den „Campus Wienerwald“, mit angeschlossenem Bildungshaus und Wohnhausanlage.
Wie hat ihr Verein Behindertenombudsmann davon erfahren und wie kam es zu dem inklusiven Wohnprojekt für behinderte Menschen mit Lernbehinderungen und anderen schwereren Behinderungen, deren Eltern, aber auch Schülern einer geplanten Biosphärenschule gekommen?
· Was ist das Besondere am Umfeld dieses Projekts ? (großes Haus, Beschäftigungsmöglichkeitten: Cafe, Landwirtschaft: Pflanzen, Tiere)
· Sie haben ja selbst eine Tochter mit Behinderung. Können Sie sich vorstellen, auch dort einzuziehen?
· Wer würde dort wohnen?
· Das Projekt ist noch nicht fix. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Genehmigungen erteilt werden und wann könnte das Projekt dann frühestens starten?
GREEN CARE-Biosphärenschule
Zusammen mit Prof. Ing. Mag. Clemens Wagerer und der »Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik« in Wien bauen wir an einer generationsübergreifenden und lebensnahen Biosphärenschule, die sich mit der Bewahrung der Schöpfung, den Naturgesetzen und dem Boden als Lebensgrundlage intensiv auseinandersetzt. Wir investieren so in die Agrarkultur, um die Zukunft von Landwirtschaft und Gartenbau mit gestalten zu können.
Das sind die grundlegenden Inhalte der Biosphärenschule:
· Ein die Vielfalt förderndes Naturverständnis
· Gewissens- und Herzensbildung
· Erwerb landwirtschaftlicher, sowie gartenbaulicher Grundkenntnisse und Fertigkeiten
· Talentecoaching und -austausch
· Förderung des Lebens einer Eigen- und Mitverantwortlichkeit durch ein eigenständiges, als auch soziales, partizipativ-umfassendes Miteinander
Wir sind schon am Ende der Sendung. Wir sehen, dass es verschiedene Wege, allerdings auch mit Hindernissen zur Gleichstellung gibt.
Namens der gesamten Freak-Radio-Radaktion danke ich meinen Gästen und besonders Anna Kuncio für die technische Unterstützung.
Uns gibt es wieder am nächsten Sonntag und Dienstag zur gewohnten Sendezeit. Am Mikrophon verabschiedet sich Gerhard Wagner. Auf Wiederhören.
Musik