Inhalt:
.Gleichstellung in Bund & Ländern - Barrieren per Gesetz abbauen (Teil 2)
Interview mit Dr. Hansjörg Hofer (Sozialministerium) und Mag. Dietmar Hillbrand (Bundessozialamt). Zweiter Teil:Gleichstellung österreichweit und in den Ländern
Freak-Radio: Sie haben uns schon das Hölzl geworfen für unsere nächste Frage, nämlich den Punkt Länder und Bund. Es hätte ja eine 15a Vereinbarung mit den Ländern kommen sollen. Die gibt's aber noch nicht, was sind die Gründe, dass sich die Länder und der Bund bis jetzt noch nicht einigen konnten und wo happerts da, was sind die Ursachen und die Motive?
Dr. Hansjörg Hofer: Da muss man ein bisschen weiter ausholen. Es gibt eine Vorgabe der Europäischen Union durch eine Richtlinie, die vor 7 Jahren beschlossen wurde und die die Staaten dazu veranlasst hat, Gleichstellungsgesetzgebungen in allen Mitgliedsstaaten der EU zu beschließen. In Österreich ist die Richtlinie sowohl durch ein Bundesgesetz umgesetzt worden, nämlich eine Novelle zum Behinderten-Einstellungsgesetz, als auch durch die neun Landesgesetze - nämlich dort, wo es darum geht, die Bediensteten der Länder und Gemeinden zu umfassen vom Schutz vor Diskriminierung.
Manche Länder haben darüber hinaus auch weitere Regelungen getroffen, die auch in anderen Bereichen, die in ihre Kompetenz fallen, Gleichstellungsgesetze vorgesehen haben. Der Bund hat das für seinen Bereich auch getan, umfassend getan, weil alle Bundeskompetenzbereiche von der Gleichstellungsgesetzgebung mit umfasst sind. Die Länder haben daher aus ihrer Sicht, bei der letzten Konferenz der Landessozialreferenten, keinen Bedarf gesehen an einer 15a Vereinbarung, weil sie meinen, dass sie ihren Bereich bereits ohnehin umgesetzt hätten.
Freak-Radio: Aber es soll noch eine 15a Vereinbarung geben, oder ist das jetzt gestorben?
Dr. Hansjörg Hofer: Eine Vereinbarung setzt den Willen von zwei Parteien voraus.
Der Bund wäre gerne bereit, in Gespräche über solche Vereinbarungen einzutreten. Nur es bedarf der Gegenseite des Verhandlungspartners, und das wären die Länder. Und wenn die Länder ihre Meinung kundtun, dass eine solche Vereinbarung aus ihrer Sicht nicht notwendig ist, dann kann der Bund das nur zur Kenntnis nehmen.
Freak-Radio: Also es gibt ja neun Länder, es gibt manche die wären dazu bereit und manche die wären weniger dazu bereit, wie man hört.
Es soll sich an zwei Bundesländern spießen. Oder kann man das so gar nicht sagen?
Dr. Hansjörg Hofer: Also, so kann man das nicht sagen. Wir haben bei der letzten Konferenz der Landessozialreferenten diese Frage thematisiert und die einheitliche Antwort war dort, dass ein Bedarf hierfür nicht gegeben sei. Weil überall dort, wo die Länder Bestimmungen erlassen haben, entsprechen sie ohnehin den gleichen Kriterien wie sie der Bund aufgelegt hat, und überall dort wo sie es nicht haben, haben sie offenbar auch momentan keinen Bedarf danach gesehen.
Freak-Radio: Das bedeutet jetzt, dass in Gebäuden der Länder Barrierefreiheit nicht gegeben sein muss.
Dr. Hansjörg Hofer: Das kann man so auch nicht ganz sagen, weil gerade die Barrierefreiheit von Gebäuden eine Frage ist, die auch die jeweiligen Bauordnungen betrifft. Bausachen, das Bauwesen ist in Österreich Ländersache, da hat der Bund keine Kompetenzen.
Es gibt daher neun unterschiedliche Bauordnungen, alle Bauordnungen der Länder sehen aber bestimmte Bestimmungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zumindest in den Gebäuden oder für die Gebäude vor, die der Öffentlichkeit dienen sollen. Darüber hinaus gibt es eine eigene Vereinbarung, zum Entwurf zwischen den Ländern untereinander, also ohne Bund, wo es um die Harmonisierung zwischen den Bauvorschriften geht. Diese Vereinbarung ist von 7 Ländern bereits unterschrieben worden, von zwei nicht. Und sie soll zu einer einheitlichen Norm über Barrierefreiheit in Gebäuden führen.
Freak-Radio: Was bedeutet das dann in der Praxis?
Dr. Hansjörg Hofer: In der Praxis bedeutet das dann, dass zumindest keine neuen Gebäude errichtet werden dürften, die nicht barrierefrei sind - und abhängig von irgendwelchen Übergangsvorschriften, dass auch ältere Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen sollen, vermutlich umzubauen sein werden. Wie gesagt, Bauordnungen sind aber Ländersache, da hat der Bund keine direkte Zugriffsmöglichkeit.