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Rubrik: Freak Aktuell
20. April 2006

Gravierende Miss-Stände bei Sachwalterschaften

 

Nichts ist leichter, als Schwächere in die Ecke zu drängen und sie unter Machtausübung ihrer Rechte zu berauben. Wann muss geändert werden - wenn das Sachwalterrecht nicht oder nicht mehr so funktioniert, wie es gedacht ist?
Dort, wo die Menschen jene Unterstützung finden, die sie brauchen, sind sie auch zufrieden mit der Sachwalterschaft: Nicht zuletzt die ORF-TV-Sendung am Schauplatz vom 28.3.2006 oder die aktuelle Sendung von Freak-Radio "Was wird das neue Sachwalterschaftsgesetz ändern?" vom 9.4.2006 zeigen dies sehr deutlich.

Der Verein "Behindertenombudsmann" etwa hat sich schon immer damit befasst, Menschen bei der Erlangung ihrer Rechte zu unterstützen.
Dort, wo Menschen lediglich entrechtet werden, sind sie nicht nur unzufrieden, sie sind zurecht empört! Absolut zurecht!
Denn während man zur Zeit nun an einem "Koffer für die Rechte der Kinder" arbeitet, um Kinder auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, nimmt man andererseits Menschen durch verschiedene Sachwalterschaften, wie sie teilweise zur Zeit ausgeübt werden, alle Rechte auf ein normales Leben - doch hier fehlt oft der Aufschrei in der Gesellschaft.

...teilweise nicht in Ordnung...

Warum teilweise? Unserer Beobachtung nach kommt es dort, wo die Pflegschaftsrichter einfühlsam und mit Menschlichkeit agieren, wo sie auf die Bedürfnisse der zu Besachwalternden eingehen, selten zu Schwierigkeiten.

Dort, wo sich jedoch Pflegschaftsrichter in die Höhen der Macht abgehoben haben, werden Sachwalterschaften in unmenschlicher Weise ausgeübt! Die Pflegschaftsrichter sind auch heute schon die Personen, die alle Unmenschlichkeiten abstellen können - könnten. Wenn sie diese sehen - und wenn sie wollen!

Was ist unmenschlich?

⇒ Wenn eine Person, die eine Pension von über € 2000,- hat, plötzlich von € 200,- leben muss, weil es der Sachwalter so will!
⇒ Wenn eine Person, die sich eine Pension erarbeitet hat, plötzlich nicht einmal mehr ein Bankkonto haben darf, und sich, den vom Sachwalter bewilligten Pensionsanteil, wie ein Bittsteller in dessen Büro abholen muss!
⇒ Wenn eine Person für sämtliche Aktivitäten seines täglichen Lebens plötzlich eine fremde Person um Erlaubnis bitten muss, dies oder jenes zu tun - oder zu kaufen! Und dann damit rechnen muss, dass es - wie bei einem kleinen Kind - nicht bewilligt wird, obwohl sich diese Menschen das Geld oft hart selbst erarbeitet haben!
⇒ Wenn ein Sachwalter zum Beispiel das Familiengrab, das einer Frau unter Kuratel (= Besachwaltung) wichtig ist, einfach nicht mehr verlängert, obwohl sie regelmäßig zum Friedhof geht und sie daran hängt!
⇒ Wenn ein Sachwalter das Pflegegeld als Vermögen anlegt, statt es ihm zum Kauf von Hilfe auszuzahlen! Die Leute brauchen das Geld jetzt. Vor allem wenn sie betagt sind, haben sie nichts davon, wenn sie mit Vermögen sterben - insbesondere wenn sie davor zum täglichen Leben zu wenig vom Sachwalter bekommen haben.
⇒ Wenn eine Person nicht wirklich die Unterstützung bekommt, die sie wirklich benötigt!

Wie kam es zu den derzeit herrschenden Miss-Ständen?

Nach dem Krieg gab es nur wenige Menschen, die soviel besaßen, dass man etwas hätte verwalten müssen, woran man hätte verdienen können.
Erwachsene behinderte Menschen gab es auch nur wenige, und auch die besaßen in der Regel nichts.
Die Leute waren fleißig und sparsam - und es gibt immer mehr alte Menschen, die es zu einem kleinen Wohlstand gebracht haben, und auch ihren z.B. behinderten Angehörigen etwas vererben können.

Das hat nun das rege Interesse von "Vermögensverwaltern" geweckt. Denn der Sachwalter kassiert zur Zeit zwei Prozent der Einkünfte seines "Opfers" und fünf Prozent seines Vermögens, das er verwaltet.
Das heißt: Das Vermögen des Opfers wird durch das jährliche Inkasso des Sachwalters - egal ob Rechtsanwalt, Sachwalter oder Notar - automatisch immer weniger.

Ich erinnere mich an einen jungen Mann, der sich zu seiner Waisenpension ein wenig dazu verdienen konnte (auch dass er das konnte, kam nicht ohne viel Argumentationen mit dem Sachwalter zustande). Am Ende des Jahres sah dieser junge Mann dann entsetzt, dass der Sachwalter sich flugs einen Anteil von fünf Monatslöhnen seiner geringfügigen Beschäftigung einbehalten hatte - obwohl er diesen Sachwalter im Jahr davor nicht einmal zu Gesicht bekommen hatte!

Das führt aber auch dazu: Je weniger der Sachwalter dem "Opfer" auszahlt, desto höher bleibt das Vermögen!
Das wieder hat zur Folge, dass kaum ein Sachwalter (außer er ist von äußerster Menschlichkeit geprägt) dem Betroffenen mehr als ein Minimum auszahlen wird. Denn bei Hortung und Veranlagung des fremden Vermögens bleibt dem Sachwalter eben auch mehr übrig - und die zwei und fünf Prozent am eigenen Anteil sind dann dementsprechend höher! Bei mehreren hundert besachwalteten Menschen fällt dies durchaus ins Gewicht!

Die Folge sind sogar oftmals monatliche Auszahlungen unter dem Existenzminimum. Oder können Sie sich vorstellen, von einem Taschengeld von € 200,- pro Monat leben zu müssen?

Schutz gäbe es schon jetzt

Bereits nach dem heutigen Gesetz haben besachwalterte Personen theoretisch das Recht, Anträge auf Änderungen der verschiedensten Art der Sachwalterschaft zu stellen.
Änderungen, die da heißen:
⇒ Beschränkung der Sachwalterschaft auf spezielle Bereiche,
⇒ Bestellung einer anderen Person als Sachwalter usw, usw.
Diese Möglichkeiten bestehen sehr oft nur auf dem Papier: Denn es gibt da einige Personen, die vom Geschäft "Sachwalterschaft" profitieren: Dies sind die Sachwalter selbst, aber auch Ärzte, Psychologen und viele "Gutachter".
Es hat in diesem Bereich fast den Anschein, wie eben dort, wo es etwas zu holen gibt, dass sich regelrechte Seilschaften gebildet haben.

Für jede Änderung, die der Betroffene beantragt, wird neuerlich ein "Gutachter" bestellt. Diesen muss der Betroffene zwar bezahlen, darf sich ihn aber nicht selbst wählen. Denn dieser "Gutachter" soll kein unabhängiges, neues Gutachten erstellen.
Nein, er oder sie wird bereits vom Gericht aufgefordert, sein Gutachten "unter Berücksichtigung" der Vorgutachten auszuarbeiten. Wie soll sich da je etwas ändern? Da bedarf es schon eines sehr "mutigen" Gutachters zur Erstellung eines unabhängigen Gutachtens, das eventuell noch für die besachwalterte Person spricht (die sich beispielsweise längst wieder vom Schlaganfall erholt hat).

Auch der Sachwalter gibt seine Stellungnahme ab, warum und weshalb er von einer Veränderung oder gar Aufhebung abrät.
So kommt es letztendlich nur sehr selten zu Änderungen der Sachwalterschaft im Sinne des Betroffenen! Den Betroffenen bleiben freilich die Kosten für "Gutachter", die nicht in ihrem Sinne gesprochen haben, aber von ihnen eben bezahlt worden sind! Viele nehmen dies nur mit ohnmächtiger Wut hin oder resignieren.

Änderungen gelingen selten, und zwar dann, wenn Menschen mit Sachwalter mehrere mutige Menschen von außen zur Seite stehen und sich für ihn einsetzen.

Schon mit den bisherigen Gesetzen hätte man ein Ausufern der Sachwalterschaften verhindern können:

Allein unter Anwendung des § 273 ABGB hätten viele der veranlassten Sachwalterschaften unausgesprochen bleiben können.

§ 273 ABGB: "Vermag eine Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.
Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, wenn der Betreffende durch andere Hilfe, besonders im Rahmen seiner Familie oder von Einrichtungen der öffentlichen oder privaten Behindertenhilfe, in die Lage versetzt werden kann, seine Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen.

Ein Sachwalter darf nicht nur deshalb bestellt werden, um einen Dritten vor der Verfolgung eines, wenn auch bloß vermeintlichen Anspruchs, zu schützen.

Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen
1. mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruchs oder der Eingehung und der Abwicklung eines Rechtsgeschäftes.
2. mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens, oder
3. mit der Besorgung aller Angelegenheiten der behinderten Person."

§§ 280, 281 Regeln die Bestellung der Person des Sachwalters
§ 283 regelt die Beendigung der Sachwalterschaft.
Durch einen neuen Entwurf sollen sich darüber hinaus einige wichtige Dinge verbessern.
(Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!)

Was aber ist im schlimmsten Fall zu tun?

Welche Möglichkeiten wird es in Zukunft geben, einem besachwalterten Menschen im schlimmsten Fall zu helfen, nämlich dann, wenn sich alle verschworen zu haben scheinen?
Der besachwalterte Mensch hat ja weder das Recht noch die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.
Was tun wenn "Seilschaften" eine Veränderung nicht zulassen?
Bleibt da dem Missbrauch weiterhin Tür und Tor geöffnet?

Lesen Sie auch: Geplante Verbesserungen im Sachwalterrecht


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