Seitenanfang:

Link zum InhaltLink zum MenüLink zur Suche

Inhalt:

Rubrik: Freak-MP3, Lebens und Arbeitswelten
25. November 2014

Hält die Mindestsicherung, was sie verspricht?

von Gerhard Wagner

Vor einem Monat war hier bei Freak-Radioder Behindertenanwalt Buchinger zu Gast. Er hatte als Sozialminister die Initialzündung zur Mindestsicherung gegeben. Damals wäre sie 14 Mal ausbezahlt worden. Derzeit wird sie nur zwölfmal ausbezahlt, wogegen sich Buchinger ausgesprochen hat.

Vier Personen sitzen auf einem Podium im RadioCafe und diskutieren

Diese Sendung können Sie HIER kostenlos nachhören.

Warum Mindestsicherung?

Ziel war es, eine österreichische einheitliche Mindestsicherung einzuführen. Dafür musste der Bund mit den Ländern einen sogenannten 15A-Vertrag abschließen. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gibt es nicht. Hält nun die Mindestsicherung, was sie verspricht? Der Rechnungshof sagt im Juni 2015 Nein. Diese Harmonisierung sei nicht gelungen.

Wie sieht die Situation nun für Menschen mit Behinderungen aus? Gibt es Verbesserungen? Oder gibt es Verschlechterungen. Was läuft gut? Und wo sollten Regelungen geändert werden?

Hält die Mindestsicherung, was sie verspricht? Das ist das Thema der heutigen Sendung von Freak-Radio, zu der Sie Gerhard Wagner aus dem ORF-RadioCafe herzlich begrüßt.

Ich begrüße auch die Gäste der heutigen Sendung:

 

Gerda Ressl vom Verein Behindertenombudsmann

Maximilian Weh, Sozialrecht und Sozialpolitik Wien der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich

Mag. Gernot Steirer, Rechtsanwalt in Neulenkbach, Niederösterreich

Doris Dürnberger, Mutter eines ca. 20-jährigen Sohnes mit schwerer Behinderung

Zunächst einige Fakten:

Anspruch haben Personen, die 

  • hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen  
  • ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
  • deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
  • und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht. 

Wer Anspruch auf die Mindestsicherung hat

Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr  4.069,95 € (2014) übrig sind.
Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.

So viel Geld bekommen Sie 

  • Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2014) besteht aus 2 Teilen:  610,49 € Grundbetrag und  203,50 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 813,99 €
  • Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag:  1220,98 €
  • für Kinder gibt es jeweils  146,52 €, ab dem 4. Kind  122,10 € Die Bundesländer können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.

 (Quelle: Arbeiterkammer)

Körberlgeld:

Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof haben festgehalten, dass Unzulässig jede Vorgehensweise ist, „die dazu führen kann, dass bundesgesetzlich gebührende Geldleistungen zur Deckung der Kosten anderer landesgesetzlich vorgesehener Hilfsmaßnahmen herangezogen werden“. Kommt dies öfter vor?

 

Problem der erhöhten Familienbeihilfe: ca 150 € Grundbetrag und etwas weniger zusätzlich als Erhöhungsbeitrag, also derzeit knapp unter 300 €

 

Laut Arbeiterkammer Oberösterreich bekommen bereits volljährige Personen keine oder eine geringere Mindestsicherung, weil die Behörde stattdessen deren Eltern zu Unterhaltsleistungen heranzieht. "Hier gibt es derzeit keine Altersgrenze nach oben und es fehlt eine klare rechtliche Regelung".

 

Die Musik zur heutigen Sendung stammt von Antonio Vivaldi.


Link speichern auf:addthis.comFacebookYiggItMister Wongstumbleupon.comdel.icio.usMa.gnoliaask.comdigg.comTechnoratiYahooMyWeblive.com
Seitenanfang