Inhalt:
.Haupt kontert: Lieber inhaltlich-fachlich als mit unberechtigten Vorwürfen und persönlichen Angriffen argumentieren!
In Bezug auf das Freak-Radio-Interview (Link MP3- Download) zwischen Behindertenanwalt Herbert Haupt und SPÖ Behindertensprecherin Christine Lapp und ihrer Aussage: "Haupts Verhalten ist weiterhin indiskutabel" möchte die Behindertenanwaltschaft folgendes Statement dazu abgeben:
Bis zum heutigen Tag sind 4 Mitarbeiter/innen dem Büro des Behindertenanwaltes zugeteilt.
3 von 4 Mitarbeiter/innen sind seit Jahren im Sozialministerium als auch im Bundessozialamt in Fachbereichen tätig gewesen und haben folgende Kriterien, welche für die Ausübung einer Tätigkeit in der Behindertenanwaltschaft erforderlich sind, erfüllt:
⇒ Umfassende Kenntnisse des Behindertenrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, sowie grundlegende Kenntnisse im Bereich Konsumentenschutz
⇒ Hohes Maß an Koordinations- und Konfliktlösungsfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen
⇒ Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Eigenverantwortlichkeit, Verlässlichkeit und Genauigkeit
⇒ Fähigkeit, unter Zeitdruck arbeiten zu können
⇒ Fähigkeit zum konfliktfreien Umgang mit Menschen.
Die Mitarbeiter/innen der Behindertenanwaltschaft gehören keiner politischen Fraktion an. Eine mögliche Parteienzugehörigkeit war kein Gesprächsthema zwischen Behindertenanwalt Herbert Haupt und seinen jetzigen Mitarbeiter/innen und schon gar kein Aufnahmekriterium.
Im Gegensatz zu seinen Vorgänger/innen im Sozialministerium hat Mag. Herbert Haupt, nie Personalentscheidungen nach Parteienzugehörigkeit, sondern ausschließlich nach fachlichen Qualifikationen getroffen.
In diesem Zusammenhang muss auch der unberechtigte Vorwurf der SPÖ Behindertensprecherin Christine Lapp "Der Behindertenanwalt rühre lautstark öffentlich die parteipolitische Werbetrommel" erwähnt werden.
Mag. Herbert Haupt betont, dass er parteipolitische Aussagen nicht in seiner Funktion als Behindertenanwalt bzw. in Ausübung seiner Tätigkeit als Behindertenanwalt getroffen hat, sondern als Privatperson, welche aufgrund der Meinungsfreiheit jedem Menschen zusteht. Obwohl für den Behindertenanwalt - im Gegensatz zu den Volksanwälten - ausdrücklich keine politische Funktion untersagt ist, hat Mag. Herbert Haupt sein Mandat als Abg. z. NR per 25. Jänner 2006 freiwillig nieder gelegt. Angemerkt wird, dass Dr. Peter Kostelka bereits in der Funktion als Volksanwalt für die SPÖ bei den Nationalratswahlen 2002 (Bundesliste Nr. 21) kandidierte.
Die Behindertenanwaltschaft möchte der SPÖ Behindertensprecherin Christine Lapp noch weitere Anregungen mit "auf den Weg" geben.
Bei öffentlichen Äußerungen ist zwischen einer gerechtfertigten Kritikübung am Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und Kritik an der Person Herbert Haupt klar und deutlich zu unterscheiden.
Insbesondere rät die Behindertenanwaltschaft Frau Christine Lapp, sich auf ihre wesentlichen Aufgaben als Behindertensprecherin zu konzentrieren, inhaltlich fachlich zu argumentieren und persönliche Angriffe an Mag. Herbert Haupt zu unterlassen, die weder im Sinne der betroffenen Menschen mit ihren Anliegen zweckdienlich sind, noch die Lage der Menschen mit Behinderungen verbessert, was eigentliches Ziel auch für Frau Christine Lapp in ihrer Funktion sein sollte.
Ein wichtiges Anliegen des Behindertenanwaltes ist die Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes in die Praxis und die gemeinsame Erarbeitung von Verbesserungsvorschläge und Lösungsansätze in Kooperation mit Behindertenorganisationen bzw. Expert/innen und vor allem mit den davon betroffenen Personen.
Wir laden daher Frau Christine Lapp, SPÖ Behindertensprecherin sehr gerne ein, mit Behindertenanwalt Mag. Herbert Haupt und seinem Team gemeinsam konstruktive Gespräche zum Thema "Umsetzung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes" zu führen, um den "von der Behindertenanwaltschaft eingeschlagenen Weg in die richtige Richtung im Sinne der Menschen mit Behinderungen" fortzusetzen.