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Rubrik: Freak Aktuell
28. Januar 2008

Heiße Eisen der Accessibility

 

Moderator: Eine Frage haben wir noch aus der Praxis, bitte möglichst viele verschiedene Antworten darauf zu geben: Was ist von Barrierefreiheit eigentlich betroffen? Wir haben ein Serviceportal, ein Transaktionsportal, wir haben ein reines Informationsportal im Internet, wir haben ein Intranet und wir versenden Bescheide. Was davon ist von dieser Barrierefreiheit betroffen? Und ich füge hinzu: Und wer kann mir solche Fragen im Alltag beantworten?

Eva Papst: Wenn Sie in diesem geschlossenen Benutzerkreis einen behinderten Menschen haben, dann trifft es auf jeden Fall zu, und Sie könnten jederzeit einen kriegen. Oder gehören Sie zu jenen, die behinderte Menschen gar nicht einstellen? Das wäre natürlich eine Möglichkeit, aber das ist keine, die ich Ihnen unterstellen möchte, das ist nur fiktiv.

Eigentlich fällt das Intranet ebenfalls darunter, Bescheide auch, da würde ich das Zustellungsgesetz einmal heranziehen. Ich bin zwar nicht sehr fit in rechtlichen Dingen, aber das würde mir dazu einfallen.

Das Informationsportal sowieso, denn wen wollen Sie denn informieren? Eine geschlossene Personengruppe oder im Web? Das ist nämlich genau das Problem: Wenn sich eine Applikation oder ein Internetauftritt an zehn gezielte Personen richtet, dann kann ich Konventionen für mich selbst treffen. Wenn ich aber an die Öffentlichkeit gehe und eine Webseite ist nun einmal öffentlich, dann weiß ich nicht, wer meine Besucher sind, das können alle sein und deswegen glaube ich, dass alles zutrifft.
Der zweite Teil war, wer kann mir solche Fragen beantworten. Wie Sie sehen, kann ich das nicht so gut, wie es sein sollte. Ich glaube auch, dass man hier einfach die Gesetze heranziehen muss, dort nachlesen muss und eventuell auch in seiner eigenen Rechtsabteilung interpretieren lassen muss. Das ist von der Antwort her vielleicht unbefriedigend, aber ich gebe das Mikrofon weiter, vielleicht findet jemand noch eine bessere Antwort.

Moderator: Welche Dinge sind von der Barrierefreiheit betroffen? Ein Serviceportal mit geschlossenem Benutzerkreis, ein reines Informationsportal, ein Intranet oder Bescheide, die wir versenden?

Shadi Abou-Zahra: Wie die Eva gesagt hat: Es sind alle von der Barrierefreiheit betroffen. Um die Frage umzukehren: Wen sollten wir ausschließen? Ausschließen sollten wir niemand! Alle sind wichtig, aus den Gründen, die Frau Papst geschildert hat. Ich bin vollkommen Ihrer Meinung.

Jan Eric Hellbusch: Eva Papst hat vorher egoistische Gründe angegeben, ich möchte jetzt auch einmal ein bisschen egoistisch sein: Die Informationsseiten, die sollten natürlich barrierefrei sein. Meistens gibt es aber Alternativen zu Informationsseiten. Viel wichtiger sind aber die Transaktionsseiten, weil meistens will ich irgendwo irgendetwas kaufen oder wenn ich Pech habe will ich bei meiner Kommune oder meiner Bank eine bestimmte Aktion durchführen und da habe ich in der Regel nicht schnell irgendwelche Alternativen. Deswegen sind diese Transaktionsbereiche durchaus wichtig. Zur zweiten Frage: Wen kann man fragen? Auf juristischer Ebene, es gibt bestimmt auch in Österreich einen Behindertenbeauftragten, den man fragen kann, beziehungsweise den Staat.


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