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.I hätt’ gern einkauft – leider ging’s nicht!
Sie kennen das ja, Sie schlendern durch die Einkaufsstraßen Österreichs und plötzlich lächelt es Ihnen aus einem Schaufenster entgegen, das Produkt, das Sie unbedingt haben möchten. Also rein in das Geschäft – aber halt! Haben Sie eine Behinderung, endet der Einkaufsspaß oft, wenn das Geschäftslokal nicht barrierefrei ist.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Alle müssen das Geschäft ohne fremde Hilfe betreten können, das heißt stufenloser Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und für Menschen mit Kinderwägen. Es braucht zum Einkaufen gut befahrbare Gänge, gut erreichbare Produkte, Blindenleitsysteme, Induktionsanlagen, aufmerksames Personal usw.
Seit 1. Jänner 2016 haben alle öffentlich zugängliche Gebäude wie zum Beispiel Geschäfte barrierefrei zu sein. So steht es im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Leider gibt es immer noch viele Geschäfte, die nicht barrierefrei sind. Das ist ein Zustand, der nicht so einfach hingenommen werden darf.
„I hätt’ gern einkauft!“-Aufkleber
Deshalb hat BIZEPS die „I hätt’ gern einkauft!“-Aufkleber entwickelt. Mit diesen Aufklebern soll auf die mangelnde Barrierefreiheit von Geschäftslokalen aufmerksam gemacht werden. Die Betreiberinnen und Betreiber der Geschäfte werden nicht nur an die versäumte Frist erinnert, sondern auch dazu animiert, ihr Geschäftslokal barrierefrei umzugestalten. Denn bei mangelnder Barrierefreiheit verlieren auch die Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, und zwar zahlende Kundschaft.
Die Aufkleber sind leicht entfernbar und hinterlassen keine Rückstände.
Die Aufkleber (Post-Its) können unter folgender Adresse bestellt werden: www.bizeps.or.at/broschueren
Mit dem Thema Einkaufen ist es selbstverständlich noch nicht getan, denn mangelnde Barrierefreiheit ist ein Thema, das leider noch viele Bereiche betrifft. Die Entwicklung weiterer Aufkleber ist deshalb nicht ausgeschlossen.
- Links:
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https://www.bizeps.or.at/i-haett-gern-einkauft-leider-gings-nicht/