Inhalt:
.Interview Bewohnervertretung Susanne Jaquemar
Darf man Bewohner oder Bewohnerinnen am Verlassen der Einrichtung hindern in der sie leben? Oder sie gar ans Bett binden? Welche Rechte haben Menschen, die in Heimen wohnen? Was muss getan werden, um diese Rechte zu schüzen? Welche Rolle spielt die Corona-Pandemie? Über diese Fragen sprechen wir mit Susanne Jaquemar vom Verein VertretungsNetz.
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Die Bewohnervertretung ist einer von drei Fachbereichen des Vereins VertretungsNetz. Die Grundlage der Arbeit bildet das Heimaufenthaltsgesetz. Es sieht vor, dass Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung, die in Einrichtungen leben oder betreut werden, nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Bewohnervertretung arbeitet im Auftrag des Justizministeriums.
Sie schützt das Grundrecht auf persönliche Freiheit. Ihre Aufgabe ist es, vor Ort in den Einrichtungen sogenannte freiheitsbeschränkende Maßnahmen an BewohnerInnen zu überprüfen. Die folgenden Einrichtungen fallen in den Anwendungsbereich des Heimaufenthaltsgesetzes:
- Alten- und Pflegeheime
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Sonderschulen
- sonstige Einrichtungen, in denen mindestens drei Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung gepflegt oder betreut werden können sowie personenbezogen Krankenanstalten
In Gesprächen mit der Einrichtung wird vielfach angeregt, alternative Interventionen zu erproben. Wenn nötig, stellt die Bewohnervertretung einen Antrag auf Überprüfung der Freiheitsbeschränkung beim zuständigen Bezirksgericht. In diesem gerichtlichen Verfahren vertritt die Bewohnervertretung die Interessen der Bewohnerin/des Bewohners. Fachbereichsleiterin Susanne Jaquemar beschreibt im Interview mit Christoph Dirnbacher die Zielsetzung der Bewohnervertretung.