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.»Macht nix, es zahlt eh die behinderte Mieterin«
Wie Menschen mit Behinderungen bei Wohnungen draufzahlen können und was sie tun können...
Wanne statt Dusche
Für Frau P. war das Hauptproblem, dass eine Badewanne in die Wiener Gemeindewohnung für ihre Tochter eingebaut wurde. Sie hatte aber schon rechtzeitig gesagt, dass für die Art der Behinderung nur eine Dusche möglich ist: Denn die Tochter hat Platzangst und hätte im zu kleinen Badezimmer große Angst bekommen.
Die Wohnung war überhaupt in keinem sehr gutem Zustand. Erst nach wiederholtem Nachfragen wurde die die Wohnung hergerichtet, sagt Frau P.:
»Es wurde so gemacht, wie der Werkmeister es für richtig gehalten hat. Das, was sonst geht, hat für uns aber nicht gepasst.«
Bei der ersten Besichtigung gab es noch keine Badewanne, aber beim zweiten Mal hat Frau P. beobachtet, wie die Badewanne eingebaut werden sollte. Sofort hat sie versucht, das zu stoppen: »So kann´s nicht gehen. Ich habe doch extra bei der Besichtigung gesagt, dass wir eine Dusche brauchen! - Die Wohnung war teurer als die alte, das hätte ich in Kauf genommen. Als ich aber die Schlüssel bekommen habe, war die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand und absolut nicht bewohnbar.«
Jetzt konnte aber der Werkmeister überzeugt werden, dass die Wohnung für die behinderte Frau so nicht benutzbar war. Letztendlich ist es doch so gekommen, dass die Wohnung so weit passt, dass auch die behinderte Frau einziehen kann. Es hat aber sehr lange gedauert.
Doch die Kosten für die falsch eingebaute Badewanne hat man ursprünglich von der Mutter und ihrer Tochter verlangt, obwohl sie von Anfang an gesagt hatten, dass eine Dusche benötigt wird. Das hat sich jetzt geändert: Denn mittlerweile sind die Kosten deutlich billiger.
Schutt statt Balkon
Ein weiteres Beispiel erzählt Frau Martina:
»Als ich die Wohnung besichtigt habe, hat es einen verbauten Balkon und eine Dusche gegeben.
Als ich aber die Schlüssel bekommen und den Mietvertrag unterschrieben habe, war keine Dusche mehr da und kein verbauter Balkon, nur ein Schutthaufen.
Blöd wie ich war, hätte ich das damals fotografieren sollen, aber daran habe ich nicht gedacht.«
Für 27 Quadratmeter musste Frau Martina dann 6.500 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Das war 1995.
Zweimal Wohnung erneuert und bezahlt - trotzdem keine Wohnung!
Frau Silvia ist es ähnlich gegangen: »Ich habe dazumal mit meinem Exfreund zusammengewohnt. Auch bei mir war es so, dass die Wohnung nicht in Ordnung war, als ich eingezogen bin. Es gab keine Dusche, keine Leitungen, das hat offenbar niemanden gekümmert. Ich hatte das Geld nicht, irgendetwas zu machen, und habe in einer Kastendusche mit Gartenschläuchen geduscht. Das hat aber zu Schimmelbefall geführt. Und dann habe ich beschlossen, eine größere Wohnung für mich und meinen Lebensgefährten zu beantragen.«
Fast auf der Straße
Im Zusammenhang mit diesen Schwierigkeiten ist dann aber die Partnerschaft zerbrochen. Durch den Streit konnte Frau Silvia nicht mehr in der Wohnung leben. Doch sie hatte sich von der Bank für ihren Partner viel Geld ausborgen müssen, weil der immer wieder arbeitslos war und es selbst nicht zurückzahlen hätte können, aber die Wohnung ist auf den Lebensgefährten ausgestellt worden:
»Ich wäre dann beinahe auf der Straße gelandet, aber Gott sei Dank ist mir dann geholfen worden.«
Menschen mit Behinderungen leben meistens mit ganz wenig Geld, aber der eine muss eine Zeitlang doppelt Miete zahlen, die andere muss die Wohnung selbst um teures Geld reparieren.
Frau Silvia, weil sie jetzt die Schulden bei der Bank zurückzahlen muss, hat für sich kein Geld mehr übrig:
»Meine allerbeste Freundin hat mir dann geholfen: Sie hat mich aufgenommen und sie hat mir Geld für eine neue Wohnung gegeben. Ohne sie hätte ich das nicht geschafft. Sie hilft mir heute noch finanziell. Ich weiß gar nicht, ob es mich sonst noch geben würde.
Sendungsverantwortlich: Gerda Ressl