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Halloween: Freakige Friedhofsgeschichten
Zu Allerheiligen und Allerseelen, neudeutsch Helloween, gedenken wir unserer Verstorbenen....
Freak-Classic: Phönix aus dem Gips?
Anlässlich des 80. Geburtstags von Gerlinde Zickler wiederholen wir am 22. Oktober 2024 einen...
Mag. Herbert Haupt ist nun Bundesbehindertenanwalt
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Als Anlaufstelle und Unterstützung für behinderte Menschen und deren Angehörige, wurde auch die
Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten. Dieses Gesetzespaket bringt ein Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Lebensbereichen mit sich und beinhaltet insbesondere:
· das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz,
· eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und
· eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz.
Das Paket regelt das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in vielen Rechtsbereichen, die sich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes befinden.
Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig, psychisch behinderte oder sinnesbehinderte Menschen sowie deren Angehörige.
Mehr dazu unter folgenden Links: