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. Rubrik: Freak Aktuell
20. März 2016
Mindestgesichert
Wie alle anderen auch haben auch Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mindestsicherung. Je nach Bundesland ist die finanzielle Situation für die Betroffenen aber sehr unterschiedlich.
Wer nicht arbeiten kann, ist auf Sozialleistungen vom Staat angewiesen. Das betrifft auch Menschen mit Behinderung, die vermutlich ihr Leben lang nicht erwerbstätig sein können.
Wie alle anderen auch haben sie Anspruch auf Mindestsicherung je nach Bundesland ist die finanzielle Situation für die Betroffenen aber sehr unterschiedlich, in manchen Bundesländern werden andere Sozialleistungen wie die erhöhte Familienbeihilfe oder die Wohnbeihilfe auf die Mindestsicherung angerechnet, obwohl das Geld dringend nötig wäre, um die Ausgaben zu decken. Kathrin Pollak berichtet.
Gast im Studio ist der Behindertenanwalt und frühere Sozialminister Erwin Buchinger.