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Mindestsicherung NEU: Existenzängste nach Kürzungen
Wie sich die Neuregelung der Mindestsicherung auf Menschen mit Behinderung auswirkt
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Am 1. Juni 2019 trat das neue, unter der ÖVP-FPÖ Regierung beschlossene, Sozialhilfegesetz in Kraft. Seither ist nicht mehr von Mindestsicherung, sondern von Sozialhilfe die Rede. Betroffene berichten, dass sie sich wieder als Bittsteller empfinden. Das Wording ist ein Punkt, drastischer waren die finanziellen Leistungskürzungen. Diese betreffen auch Menschen mit Behinderung.
Benachteiligung von psychisch erkrankten Menschen
Niederösterreich hat als eines der ersten Bundesländer ein Ausführungsgesetz vorgelegt. Dabei wurden keine weiteren Hilfen bei hohen Wohnkosten veranschlagt. Ein Zuschlag für Menschen mit Beeinträchtigungen als Zusatzleistung für Sozialhilfe bleibt für viele Betroffene unerreichbar, heißt es vonseiten des Vertretungsnetz. Denn dafür braucht man eine Bescheinigung über einen Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Diesen erreichen aber viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung nicht.
Sparen bei den Bedürftigsten
Die monatliche Sozialhilfe beträgt im Jahr 2019 rund 885 €. Für Paare sind es knapp 1240 €. Einschnitte gibt es für kinderreiche Familien: Für das erste Kind ist ein Sozialhilfe-Satz von 25 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen (221,37 Euro), für das zweite Kind 15 Prozent (132,82 Euro) und ab dem dritten Kind gibt es nur noch 5 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes (44,27 Euro). Kürzungen von rund 300 € gibt es auch Zuwandern und Zuwanderinnen mit schlechten Deutschkenntnissen. Erst ab dem Deutsch-Niveau von B1 oder Englisch-Niveau C1 wird der volle Betrag ausbezahlt.
Bei Freak-Radio zu Gast sind Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie Wien und Mitbegründer der Armutskonferenz, die Juristin Ilse Zapletal und Sarah Maria Gruber. Gruber hat eine Autoimmunerkrankung und ist daher auf die Sozialhilfe angewiesen. Durch die Sendung führt Udo Seelhofer.