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Rubrik: Lesen statt Hören
22. Mai 2005

Multiple Chemikalien-Sensibilität II

von Gerhard Wagner

Dafür würde ich aber gerne noch einmal einen Einstieg zur Frau Monika machen. Sie haben gehört, was Herr Dr. Hrabcik vom Gesundheitsministerium gesagt hat.

Schildern Sie uns vielleicht trotzdem noch: Wie geht es Ihnen denn jetzt finanziell? Sie haben eine befristete Berufsunfähigkeitspension, die muss ja irgendwann einmal verlängert werden. Wie sieht es denn da aus?

Frau Monika: Ja, die muss spätestens zwei Monaten beantragt werden, aber im Grunde genommen habe ich überhaupt keine Chance mehr darauf, weil ich meine Mitbewährungspflicht verwirkt habe, weil das Gericht....
Also die Pensionsversicherungsanstalt prinzipiell hat keinen Diagnostiker, keinen Facharzt in dieser Richtung. Also da können Sie sich überhaupt nichts erwarten. Laut Pensionsversicherungsanstalt sind Sie völlig arbeitsfähig und gesund.

Moderator: Herr Dr. Hrabcik, was würden Sie denn der Frau Monika raten, dass sie am besten tun soll?

Dr. Hubert Hrabcik: Grundsätzlich ins Rechtsmittel hineinzugehen, denn die Entscheidung, wie ich das jetzt sehe, wird nicht die Pensionsversicherung allein treffen, sondern das Arbeits- und Sozialgericht. Und es ist Aufgabe des zuständigen Richters einen Gutachter festzulegen - und er hat auch die Möglichkeit, wenn man der Meinung wäre, es gebe keinen im Inland, jemanden aus dem Ausland zu nehmen, wie das bei jedem Gericht üblich ist...

Frau Monika: Entschuldigung, das stimmt aber nicht! Das habe ich versucht! Genau das funktioniert nicht! Genau das habe ich versucht: Ich musste zum Rechtsmittel greifen - und der Richter hat mir gesagt, er hat keinen zuständigen Gutachter. Er hat die Zeit nicht, sich mit diesem Fall so genau auseinander setzen. Internationale Gutachter interessieren nicht. Ihn interessieren nur die Gerichtsgutachter und da hat er keine Möglichkeit und was dieser Gerichtsgutachter sagt ist zu tun. Und nachdem dieser noch nie etwas von MCS gehört hat, hat der gesagt: Naja, " Hypochondria, in den Wahn gehend". Und dann müssen sie Psychotherapie machen.
Da habe ich überhaupt nichts dagegen. Das Problem ist nur: Sie bekommen Auflagen, die sie aufgrund ihrer MCS-Erkrankung überhaupt nicht erfüllen können. Und sie fallen durch das gesamte soziale Netz in Österreich. Da hilft ihnen gar nichts! Sie stehen mit Null da! Sie kriegen kein Pflegegeld, kein Gar nichts!

Moderator: Ich glaube, es wird ganz gut sein, wenn wir in diesem speziellen Fall nach der Sendung weiter diskutieren!

Ich wollte einen Aspekt noch erwähnen, den der Herr Dr. Rhomberg auch erzählt hat:
Ich habe hier eine andere Äußerung, wieder eines Direktors einer Gebietskrankenkasse, da geht es um einen Gutachter und er schreibt dann wörtlich, wenn es um die Reputation dieses Mediziners geht:
Über dessen "wissenschaftliche Qualifikation ist uns nichts bekannt". Im nächsten Satz schreibt der Direktor aber dann sehr wohl, dass der Gutachter an einer Universitätsklinik für Biologie und Human-Genetik beschäftigt war, was ja durchaus sehr wohl eine Qualifikation wäre, betont aber sogleich, dass er es nicht mehr ist.


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