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.NÖGKK setzt sich offenbar Bescheid hinweg und vergibt Auftrag!
Wie in Freak-aktuell bereits ausführlich berichtet, hat die Ausschreibung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) - Privatisierung der Rollstühle - unabsehbare Folgen für die Betroffenen. Das Bundesvergabeamt (Senat 7) mit Bescheid GZ:07N-78/05-29 / -41 vom 27.9.05 hat der NÖGKK aufgetragen, den ermittelten Bestbieter auszuscheiden und ein neues Vergabeverfahren auszuschreiben.
Wird bewusst der Rechtsstaat umgangen?
Auf möglicherweise rechtswidrigem Weg hat sich die Kasse noch am selben Tag über die Entscheidung des Richtersenates hinweggesetzt!
Wie aus einem Schreiben der NÖGKK an die Fa. UTS vom 27.09.05 zu entnehmen ist, hat Herr Direktor Stoiber in klarem Widerspruch zu den bescheidmäßig erteilten Aufträgen den Zuschlag im Rollstuhlausschreibungsverfahren erteilt.
Wie zum Hohn wurde in diesem Schreiben der Bescheid des Bundesvergabeamtes sogar erwähnt!
Ist der Bescheid der NÖGKK rechtsgültig?
Es darf jedoch bezweifelt werden, ob diese Zuschlagsentscheidung - unabhängig von der Missachtung des Richterspruches - überhaupt rechtsgültig ist.
Letztlich stellt sich jedoch die Frage nach dem Funktionieren eines rechtsstaatlichen Systems, wenn öffentliche Stellen, wie die NÖGKK, offensichtlich ohne jegliche Bedenken richterliche Anordnungen und bestehende Gesetze missachten können.
Qualitätskriterien sind zweitrangig
Qualtitätskriterien sind in der Chefetage der NÖGKK zweitrangig. Bei den Betroffenen, die ohnehin vom Schicksal geprüft werden, soll radikal gekürzt werden. Da sollte doch seitens der Bundesregierung eingegriffen werden. Oder ist die Privatisierung der Heilbehelfe gar eine Vorgabe der Bundespolitik wobei die Grenzen von der NÖGKK für die andereren Krankenkassen ausgelotet werden sollen? Oder gibt es eine andere Schlußfolgerung für die provokante Vorgangsweise der NÖGKK? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ohne Rückendeckung von oben so vorgegangen werden würde.