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.NOVA-Rückerstattung für schwerstbehinderte Menschen
Seit 1. 1. 2005 besteht aufgrund einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes ein Rechtsanspruch auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA).
Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die deshalb ein Auto benutzen müssen, erhalten die NOVA zurück.
Diese wird nun bis zum Kaufpreis des KFZ von EUR 20.000,- erstattet - zuzüglich behinderungsbedingter Sonderausstattungen. Die Refundierung kann bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes beantragt werden.
2005 konnte das Sozialministerium insgesamt 2.958 Menschen mit Behinderungen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges unterstützen. Dafür wurden rund 4,2 Millionen Euro aufgewendet - im Durchschnitt betrug die Abgeltung pro Person daher ca. 1.420 Euro.
"Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Mobilität. Neben dem Behindertengleichstellungspaket, ist der Rechtsanspruch auf Rückerstattung der NOVA ein wichtiger Schritt hin zu einer barrierefreien Umwelt", bekräftigt Sozialministerin Ursula Haubner.
Dass die Normverbrauchsabgabe (NOVA) refundiert wird, ist seit 1991 Gesetz (Bundesbehindertengesetz - BBG, gültig ab 1.1.1992).
Auch schon davor konnten laut Gesetz steuerliche Ausgaben beim Ankauf eines Fahrzeuges abgegolten werden, wenn Menschen eine "dauernd starke Gehbehinderung" hatten (frühere Formulierung).
Bis 2004 wurde im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung refundiert: Diese Refundierung erfolgte durch ein Bewilligungsschreiben des Bundessozialamtes. Seit 1.1.2005 ist dieser Bereich in die Hoheitsverwaltung übernommen worden, sodass die Zusagen nunmehr per Bescheid erfolgen.
Wie die genauen Antragsbedingungen lauten, die auch mit der Novellierung 2005 auf einen größeren Personenkreis erweitert wurden, können sie im Bundesbehindertengesetz (BBG) ab §36 nachlesen.
Quelle: Bundessozialamt und Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz