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Rubrik: Lesen statt Hören
09. Februar 2003

Pflegescheck statt freie Wahl der Assistenz I

von Gerhard Wagner

Ich wundere mich, dass die Frau Lapp, sozialistische Abgeordnete, heute sagt, sie würde jetzt für die Beibehaltung des Pflegegeldes in der bisherigen Form eintreten, denn sie war es ja auch, die gemeint hat, man müsse statt des Pflegegeldes den Pflegescheck forcieren.
Ich glaube, dass es dringend notwendig ist, dass wir das Pflegegeld weiterhin zur freien Verfügung des behinderten Menschen belassen und eine Valorisierung dringend vornehmen, so wie dies der Sozialminister Haupt auch vorgehabt hatte. Durch das Diktat der leeren Kassen war sich das bisher leider nicht ausgegangen.

Zusätzlich zum Pflegegeld, hat der Minister ebenfalls vorgeschlagen, soll es für Therapiemaßnahmen Geldmittel geben, beispielsweise auch in Form eines Schecks. Denn heute kostet der Gang zu einem Osteopaten oder anderen Therapien ja enorm viel Geld: Der Stundsatz kostet zwischen 60 und 65 €, also Beträge, die ein Behinderter kaum aufbringen kann, auch wenn er es dringend notwendig hätte, eine solche Behandlung durchzuführen. Deshalb darf am Sinn des Pflegegelds nicht gerüttelt werden, nämlich, dass das Geld in Form einer finanziellen Leistung dem Behinderten zur Verfügung steht und er damit machen soll, was er für seine jeweiligen Bedürfnisse für richtig hält. Jede Einschränkung wird von uns absolut abgelehnt!

Freak-Radio: Dankeschön, das war eine eindeutige Stellungnahme. Ich möchte jetzt in die Runde fragen: 40 Prozent-Steigerung der Heimhilfen in einem Jahr, weit über der Inflationsgrenze, wieso kommt das überhaupt zustande?

Herbert Pichler: Ganz einfach, weil man gesagt hat, das Pflegegeld ist jetzt da, und jetzt sollt ihr auch damit bezahlen.
Ich möchte auch noch auf ein weiteres Argument eingehen, das bei den Politikerinnen und Politikern erwähnt worden ist, da wurde das Wort gebraucht: Die wahrscheinliche Kostenerhöhung. Es ist nämlich keine Kostenerhöhung, die tatsächlich stattgefunden hat. Man darf nicht vergessen, dass der Krankenversicherungsbeitrag 1993 um diesen Betrag dann sehr wohl "valorisiert", also auch dem Index in den Folgejahren "angepasst" , also erhöht worden worden ist. Das waren für Dienstgeber und Dienstnehmer immerhin 0,4 Prozent! Auch die Pensionisten zahlen mit 0,5 Prozent anteilig dazu!

Deshalb gibt es im Grunde genau genommen einen Verbleib von 420 Millionen Schilling als Plus, was die Kosten betrifft.
Man sollte vielleicht auch einmal ganz offen sagen, dass die Länder vom Bund verdienen! Es ist ja in der Praxis so, sobald eine pflegebedürftige Person in Heimbetreuung ist, geht man von der Einstufung bereits oft eine Stufe höher. Da gibt es verschiedene Agreements zwischen den Bundesländern und den Heimbetreuungsplätzen. Deshalb: Wenn der Bund tatsächlich glaubt, ein Minus zu haben, was noch nicht klar ist, dann sollte er das im Rahmen des Finanzausgleichs regeln!


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