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Rubrik: Freak-MP3, Newsletter Versand, Lebens und Arbeitswelten
10. Februar 2011

Rechtsschutzversicherung – Zugang zu Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen

von Gerhard Wagner

In dieser Sendung wird eine neue Form von Rechtsschutzversicherungen für behinderte Menschen vorgestellt. Gerhard Wagner diskutiert mit Gästen, was dies für die Betroffenen bedeutet: Die Initiatorin, Gerda Ressl vom Verein Behindertenombudsmann beschreibt, warum diese Form der Versicherung notwendig war und ist, und welche Vorteile dies nun für die gesellschaftlicheTeilhabe der Menschen mit Behinderungen bedeutet. Vertreter der Versicherungen geben einen Überblick über die Leistungen und Anwender berichten über ihre Erfahrungen.

Ein Fallschirm mit zwei Menschen vor einer finsteren Wolke

Bild oben: © pixelio, Herbert Raschke

Bilder unten: © Freak-Radio

Zum Nachhören dieser Sendung klicken Sie bitte hier!

http://www.freak-online.at/fileadmin/data/mp3/20110208_Rechtsschutz.MP3

Informationen zur Sendung:

Anlässlich einer Unterstützung einer Frau mit Behinderung, die missbraucht wurde, und für die rechtsanwältliche Unterstützung gesucht wurde, damit sie eine Therapie bekommt, wurde Gerda Ressl vom Verein Behindertenombudsmann klar, dass es eine Rechtsschutzversicherung braucht. Noch bevor die Verbandsklagemöglicheit in Österreich geschaffen wurde, die zwar gut aber noch lange nicht vollständige Unterstützung bietet, suchte sie nach Lösungen für eine Rechtsschutzversicherung, die allen Behinderten Menschen für ihre speziellen Anliegen zur Verfügung steht.

Es dauerte noch mehrere Jahre, bis es eine solche Versicherung gab. Sie und Markus Hampejs von der Versicherungsagentur geben in dieser Sendung Auskunft, wie es zu dieser Versicherung überhaupt kam, und welche Angebote es für die Zielgruppe gibt.

Die Sendung wurde von Gerhard Wagner moderiert.

Informationen zur Versicherung

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Gerichtliche Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen, können u.a. wegen zu Unrecht empfundener Rückstufung oder Falscheinstufung der Pflegestufe des Betroffenen, wegen Ablehnung medizinisch notwendiger Behandlungen oder Medikamente bzw. Heilbehelfe, durch Kürzung der vorläufig zuerkannten (Unfall)Rente wegen Einholung eines abschließenden medizinischen Sachverständigengutachtens, entstehen.

Es gibt 3 Monate Wartezeit. Die Rechtsschutzversicherung kostet EUR 16,61 monatlich.

Schadenersatzrechtsschutz

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes, wegen eines erlittenen
Personenschadens u.a. wegen einer ärztlichen Fehlbehandlung, Wundliegen infolge Nichterfüllung der notwendigen Pflegeleistungen, im Zusammenhang mit einem Unfall (unvorsichtiger Autolenker verletzt den Versicherten, beim überqueren der Straße), infolge Verletzungen durch Hundebisse.
Gleichbehandlungsgesetz: Erleidet der Betroffene durch Diskriminierung einen Sach- oder Personenschaden bzw. einen konkreten und bezifferbaren Vermögensschaden besteht.
Es besteht keine Wartezeit. Die Haftpflichtversichrung kostet EUR 2,88 monatlich. 

Zum Nachhören dieser Sendung klicken Sie bitte hier!


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