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.Schlichtungsverfahren gegen die Wiener Linien
Wie Freak-Radio vor kurzem wieder aufmerksam gemacht hat, dürfen Rollstuhlfahrer auf der U-Bahnlinie U6 nicht alleine fahren, sondern müssen eine "Begleitperson" mitnehmen.
In den Stationen und auch im Wageninneren hängen Auszüge aus den Beförderungsbedingungen, in denen unter anderem steht, dass Rollstuhlfahrer die U6 nicht ohne Begleitung nutzen dürfen.
BIZEPS berichtet in seiner Online-Ausgabe nun von einem Schlichtungsverfahren wegen dieser Benachteiligung behinderter Menschen.
Freak-Radio hat sich immer wieder gegen die irrationale Vorschrift ausgesprochen, dass Rollstuhlfahrer in der U-Bahn eine Begleitperson brauchen.
Als diese Bestimmung in den 90er Jahren noch für alle Buslinien, Straßenbahnen und U-Bahnen galt, haben wir eine Sendung im ORF Kultur Cafe initiiert.
Ein halbes Jahr später ist diese Bestimmung gefallen, einzig und alleine die U6 ist "begleitpersonenpflichtig" geblieben.
Schlichtungsverfahren gegen die Wiener Linien
Nun hat Frau Mag. Christiane Link aus Hamburg mit Unterstützung von BIZEPS ein Schlichtungsverfahren gegen die Wiener Linien auf Grundlage des Österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz initiiert.
Mag. Link: "Österreich ist Deutschland zumindest in einem voraus: Es hat seit 1. Januar ein Behindertengleichstellungsgesetz, das auch die Wirtschaft einbezieht. Behinderte Menschen dürfen nicht diskriminiert werden, das gilt auch für Wirtschaftsunternehmen". Und die Wiener Linien gelten als ein solches. Wer sich diskriminiert fühlt, kann ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt einleiten. Scheitert das, landet die Sache unter Umständen vor Gericht.
Wiener Linien wollen Beförderungsbedingungen ändern
Die Wiener Linien zeigen sich nun gesprächsbereit und erklären, sie hätten selbst ein Interesse daran, die Beförderungsbedingungen zu ändern. Das Verkehrsministerium habe ihnen diese Auflage erteilt.
Dieses begründe das wie folgt: Die U6 habe nämlich keine so genannten "Prallwände". Wenn die Bahn scharf bremst oder sogar auf eine andere Bahn auffährt, bestehe die Gefahr, dass Rollstuhlfahrer zur Gefahr für andere Fahrgäste werden -
Ist ein Rollstuhl nun wirklich so gefährlich? Und jene Begleitperson (Mindest-Gewichtsangaben sind nicht genannt) soll dafür Sorge tragen, dass Rollstuhl und Fahrer bei einem Unfall nicht durch die Zuggarnitur geschleudert werden? Dass die Begleitperson bei einem Aufprall als erstes einmal selbst stürzt, ist nicht bedacht worden - und meist ist der Rollstuhl bei einer harschen plötzlichen Bremsung durchaus stabil.
Ursprünglich war auch eine andere Erklärung gegeben worden: Die anderen U-Bahnlinien seien selbstfahrend (benötigen eigentlich keinen Fahrer), die U6 allerdings nicht. Deshalb könne sich dieser dann nicht den behinderten Fahrgästen widmen.
Schlichtungsverfahren läuft
Wie dem auch sei: Die Wiener Linien sind nun bereit, mit Beteiligung der Behindertenverbände, einen Antrag auf Änderung der Beförderungsbedingungen bei der neuen aufsichtsführenden Behörde zu stellen.
Bis die Stadt Wien eine Entscheidung getroffen hat, ist die Schlichtung ausgesetzt.
Wenn dann dereinst die Station Schottenring barrierefrei sein wird, die U6 ohne Begleitperson benutzt werden kann und alle alten Garnituren durch neue, barrierefreie ersetzt worden sind, dann kann der Wiener Linien-Werbeslogan "Die Stadt gehört dir" auch für Rollstuhlfahrer gelten.