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.Wer zahlt den Fahrtkostenzuschuss?
Seit dem 1.7.2003 ist die sogenannte BSB-Reform in Kraft, wobei eine Neuverteilung der Aufgaben und auch der finanziellen Mittel zwischen dem Bund und den Ländern geregelt werden soll.
Es gibt aber Überschneidungen bzw. Unklarheiten, wer welche Leistungen übernehmen soll.
Prinzipiell ist es so gedacht:
Für behinderte Menschen, die in Arbeit stehen, ist nur mehr das Bundessozialamt zuständig.
Für behinderte Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, die in sozialer Rehabilitation stehen, sind die Länder zuständig.
Für den Fahrtkostenzuschuss wurde bis zum Interview mit Herrn BM Mag. Herbert Haupt keine Einigung erzielt...
BM Haupt: In jenen Bereichen wo ich zuständig bin, und das sind jene, in denen Menschen, die als Behinderte der Arbeit nachgehen oder wenigstens geschützter Arbeit nachgehen, hab ich schon ausgeführt, bin ich großzügiger als es die Verfassungslage ist. Dort wo die Gemeinde Wien eindeutig klar und alleine zuständig ist, nämlich jene Menschen im privaten Bereich die behindert sind, wird die Gemeinde Wien diese Leistung zahlen müssen und wenn sie sie nicht zahlt hat sie den Behinderten gegenüber die Verantwortung zu übernehmen.
Freak-Radio: Abschließend zu sagen zu dem Punkt: Den Betroffenen ist es egal, die bekommen es nicht mehr?
BM Haupt: Mir ist das nicht egal..
Freak-Radio: Na, wer es bezahlt, ist den Betroffenen egal - sie bekommen es halt nicht mehr...
BM Haupt: Die, die in meinem Bereich sind, bekommen es sehr wohl...
Freak-Radio: Dann darf ich das wiederholen: Fahrtkostenzuschüsse gibt es vom Bundessozialamt, die in Arbeit stehend sind, bzw. die selbständig tätig sind...
BM Haupt: Ja
Nach dem Interview für Freak-Radio, gab BM Herbert Haupt seinem Bundessozialamt eine Weisung - und ab 1 Juli 2004 übernimmt das Bundessozialamt Wien wieder diesen Mobilitätszuschuss. Dies gilt ab sofort auch für Personen, die nicht nur gehbehindert sind, Rollstuhlfahrer sind, sondern für alle berufstätigen begünstigten behinderten Menschen, für die die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Es sollte ein neuer Antrag gestellt werden.
Mehr dazu in der Freak-Radio-Sendung am 18.7.2004