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Wh: Begrenzte Sachwalterschaft? Was bringt das neue Gesetz?
Im Juli 2007 ist das Sachwalterschaftsänderungsgesetz in Kraft getreten. Doch was hat dieses Gesetz verändert? Gerhard Wagner geht der Frage nach, welche Erwartungen dabei erfüllt wurden – und welche nicht.
In Österreich gibt es derzeit rund 50.000 Menschen, die einen Sachwalter benötigen. Mit 1. Juli 2007 trat ein neues Sachwalterschaftsrecht in Kraft. Damit wird unter anderem die Zahl der Sachwalterschaften, die ein einzelner Sachwalter innehaben darf, begrenzt. Früher kam es durchaus vor, dass einzelne Sachwalter mehr als hundert Personen zu "betreuen" hatten.
Mit dem neuen Gesetz ist es auch möglich, über eine Vertretungsbefugnis Angehörige zum Sachwalter zu bestellen. Diese Befugnis ist jedoch auf Alltagsangelegenheiten, die "kein besonderes Risiko in sich bergen", beschränkt. Dazu zählen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sowie zur Deckung des Pflegebedarfes oder das Stellen von Anträgen auf Sozialleistungen.
Gerhard Wagner geht gemeinsam mit seinen Gästen der Frage nach, was dieses neue Sachwalterschaftsrecht bringt und wo es noch Verbesserungspotenziale gibt. Es diskutierten:
Dr. Ursula Kovar, Richterin am Bezirksgericht Hietzing
Franz Hoffmann, selbst besachwaltert
Gerda Ressl, Vorsitzende des Vereins Behindertenombudsmann
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP
Diese Sendung wurde im September 2007 erstmals ausgestrahlt und zählt seither zu den meistaufgerufenen Beiträgen der Freak-Radio Website.
Begrenzte Sachwalterschaft, Teil I
Begrenzte Sachwalterschaft, Teil II
Mehr Informationen zum Thema Sachwalterschaft finden Sie auf help.gv.at sowie in der untenstehenden Linkliste.